Teilnahmebedingungen, AGB & Datenschutz
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten juristischen Informationen. Speziell die Teilnahmebedingungen sollten gründlich gelesen werden, da sie dem reibungslosen Ablauf der Gruppen dienen!
Teilnahmebedingungen
TEILNAHMEBEDINGUNGEN UND SICHERHEITSREGELN
PRÄAMBEL
DIESE TEILNAHMEBEDINGUNGEN UND SICHERHEITSREGELN DIENEN DAZU, FÜR ALLE BETEILIGTEN EINEN KLAREN, VERLÄSSLICHEN UND SICHEREN RAHMEN ZU SCHAFFEN. DAS JUGENDSEMINAR FINDET IN UND MIT DER NATUR STATT UND BEINHALTET AKTIVITÄTEN, BEI DENEN ACHTSAMKEIT, GEGENSEITIGE RÜCKSICHTNAHME UND VERBINDLICHE ABSPRACHEN BESONDERS WICHTIG SIND. DAMIT DIE GEMEINSAME ZEIT FÜR ALLE STÄRKEND, LEBENDIG UND ZUGLEICH SICHER ERLEBT WERDEN KANN, BRAUCHT ES KLARE REGELN, AN DENEN SICH ALLE ORIENTIEREN KÖNNEN. DIE FOLGENDEN REGELUNGEN SOLLEN DAZU BEITRAGEN, RISIKEN ZU VERMEIDEN, EIN RESPEKTVOLLES MITEINANDER ZU FÖRDERN UND IN BESONDEREN SITUATIONEN KLARHEIT ZU SCHAFFEN. SIE DIENEN DAMIT DEM SCHUTZ DER JUGENDLICHEN, DER GRUPPE UND DER LEITUNG GLEICHERMASSEN.
1. Grundsatz
Die Teilnahme setzt gegenseitigen Respekt, Verlässlichkeit und die Einhaltung von Absprachen voraus. Die Leitung trägt Verantwortung für einen sicheren Rahmen. Den Anweisungen der Leitung ist Folge zu leisten.
2. Umgang in der Gruppe
Alle Teilnehmenden gehen respektvoll miteinander um. Grenzverletzungen, Gewalt, Mobbing, massive Provokation, diskriminierendes Verhalten und sexualisierte Übergriffe werden nicht geduldet. Persönliche Grenzen anderer sind zu achten.
3. Aufenthalt auf dem Gelände
Das Veranstaltungsgelände darf nur im vereinbarten Rahmen genutzt werden. Bestimmte Bereiche können durch die Leitung gesperrt oder nur in Begleitung freigegeben werden. Das Entfernen vom Gelände oder von der Gruppe ohne Absprache ist nicht erlaubt.
4. Verhalten am Feuer
Am Feuer gelten die Anweisungen der Leitung. Es darf nur mit ausdrücklicher Freigabe Holz nachgelegt, angezündet oder an der Feuerstelle hantiert werden. Rennen, Toben, Schubsen oder Drängeln in unmittelbarer Nähe des Feuers ist untersagt. Es dürfen keine gefährlichen oder ungeeigneten Gegenstände ins Feuer geworfen werden.
5. Nacht, Dunkelheit und Rückkehrzeiten
Für Abend- und Nachtzeiten gelten die durch die Leitung festgelegten Zeiten, Bereiche und Rückkehrregeln. Wer sich bei Dunkelheit außerhalb des vereinbarten Bereichs bewegt, handelt regelwidrig. Die Leitung kann für bestimmte Zeiten oder Bereiche eine Begleitung oder feste Gruppenregelung vorgeben.
6. Übernachtung
Die Übernachtung erfolgt im Zelt oder auf den zugewiesenen festen Schlafplätzen. Wer einen festen Schlafplatz (auch Gästehaus) nutzt, behandelt diesen sorgfältig und nimmt Rücksicht auf andere. Nachtruhe und Rücksichtnahme sind einzuhalten. Ein Wechsel der Schlafplätze ohne Absprache ist nicht erlaubt. Das Gästehaus steht ausschließlich für die darin Untergebrachten zur Verfügung und darf zu keiner Zeit von anderen Teilnehmern betreten werden. Gästehaus und Seminarraum sind grundsätzlich ohne Schuhe zu betreten.
7. Kleidung und persönliche Ausrüstung
Die Teilnehmer müssen wettergerechte Kleidung, geeignete Schuhe, Schlafsachen und die im Vorfeld mitgeteilte Ausrüstung mitbringen. Fehlende oder ungeeignete Ausrüstung kann dazu führen, dass einzelne Programmpunkte oder das gesamte Seminar nicht wahrgenommen werden können.
8. Gesundheit und Medikamente
Akute Beschwerden, Verletzungen, Kreislaufprobleme, Schmerzen, Panik oder sonstige gesundheitliche Probleme sind sofort der Leitung mitzuteilen. Erforderliche Medikamente sind vollständig, eindeutig gekennzeichnet und mit klaren Hinweisen mitzubringen. Rezeptpflichtige Medikamente sind zu Beginn der Veranstaltung bei der Leitung abzugeben und werden durch diese verwahrt und ausgehändigt. Die Leitung ist vor Beginn über relevante gesundheitliche oder psychische Besonderheiten zu informieren, soweit diese für Sicherheit und Betreuung bedeutsam sind.
9. Messer, Werkzeuge und sonstige Ausrüstung
Werkzeuge oder sonstige Ausrüstung dürfen nur im vereinbarten Rahmen und sachgerecht verwendet werden. Beschädigte oder unsichere Gegenstände sind der Leitung sofort zu melden.
10. Alkohol, Drogen, Nikotin und gefährliche Gegenstände
Alkohol, Tabak, illegale Drogen, THC, Waffen, pyrotechnische Gegenstände und sonstige gefährliche Gegenstände sind verboten. Bei Verstößen kann ein sofortiger Ausschluss erfolgen.
11. Handy und Mediennutzung
Das Mitbringen von Mobiltelefonen und sonstigen elektronischen Geräten ist grundsätzlich erlaubt, erfolgt jedoch auf eigene Verantwortung; eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung wird nicht übernommen. Die Nutzung ist ausschließlich zu den von der Seminarleitung festgelegten Zeiten gestattet, um eine ungestörte Teilnahme, persönliche Begegnung und ein intensiveres Erleben der gemeinsamen Aktivitäten zu ermöglichen. Auf dem Gelände steht ein offenes WLAN zur Verfügung. Foto- und Videoaufnahmen von anderen Personen sind nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung gestattet. Die Weitergabe oder Veröffentlichung solcher Aufnahmen, insbesondere in sozialen Medien, ist ohne vorherige Einwilligung der betroffenen Personen unzulässig.
12. Ausschluss bei Regelverstößen
Bei Verstößen gegen diese Regeln kann nach Ermessen der Leitung ein Ausschluss von einzelnen Programmpunkten oder von der gesamten Veranstaltung erfolgen. In letzterem Fall werden die Erziehungsberechtigten informiert und der Jugendliche muss unverzüglich abgeholt werden.
13. Notfälle
In medizinischen oder sonstigen Notfällen handelt die Leitung nach pflichtgemäßem Ermessen und informiert die Erziehungsberechtigten so schnell wie möglich.
14. Anerkennung
Mit der Anmeldung erkennen die Erziehungsberechtigten diese Teilnahmebedingungen und Sicherheitsregeln an.
Stand:
1.3.2026
PRÄAMBEL
DIESE TEILNAHMEBEDINGUNGEN UND SICHERHEITSREGELN DIENEN DAZU, FÜR ALLE BETEILIGTEN EINEN KLAREN, VERLÄSSLICHEN UND SICHEREN RAHMEN ZU SCHAFFEN. DAS JUGENDSEMINAR FINDET IN UND MIT DER NATUR STATT UND BEINHALTET AKTIVITÄTEN, BEI DENEN ACHTSAMKEIT, GEGENSEITIGE RÜCKSICHTNAHME UND VERBINDLICHE ABSPRACHEN BESONDERS WICHTIG SIND. DAMIT DIE GEMEINSAME ZEIT FÜR ALLE STÄRKEND, LEBENDIG UND ZUGLEICH SICHER ERLEBT WERDEN KANN, BRAUCHT ES KLARE REGELN, AN DENEN SICH ALLE ORIENTIEREN KÖNNEN. DIE FOLGENDEN REGELUNGEN SOLLEN DAZU BEITRAGEN, RISIKEN ZU VERMEIDEN, EIN RESPEKTVOLLES MITEINANDER ZU FÖRDERN UND IN BESONDEREN SITUATIONEN KLARHEIT ZU SCHAFFEN. SIE DIENEN DAMIT DEM SCHUTZ DER JUGENDLICHEN, DER GRUPPE UND DER LEITUNG GLEICHERMASSEN.
1. Grundsatz
Die Teilnahme setzt gegenseitigen Respekt, Verlässlichkeit und die Einhaltung von Absprachen voraus. Die Leitung trägt Verantwortung für einen sicheren Rahmen. Den Anweisungen der Leitung ist Folge zu leisten.
2. Umgang in der Gruppe
Alle Teilnehmenden gehen respektvoll miteinander um. Grenzverletzungen, Gewalt, Mobbing, massive Provokation, diskriminierendes Verhalten und sexualisierte Übergriffe werden nicht geduldet. Persönliche Grenzen anderer sind zu achten.
3. Aufenthalt auf dem Gelände
Das Veranstaltungsgelände darf nur im vereinbarten Rahmen genutzt werden. Bestimmte Bereiche können durch die Leitung gesperrt oder nur in Begleitung freigegeben werden. Das Entfernen vom Gelände oder von der Gruppe ohne Absprache ist nicht erlaubt.
4. Verhalten am Feuer
Am Feuer gelten die Anweisungen der Leitung. Es darf nur mit ausdrücklicher Freigabe Holz nachgelegt, angezündet oder an der Feuerstelle hantiert werden. Rennen, Toben, Schubsen oder Drängeln in unmittelbarer Nähe des Feuers ist untersagt. Es dürfen keine gefährlichen oder ungeeigneten Gegenstände ins Feuer geworfen werden.
5. Nacht, Dunkelheit und Rückkehrzeiten
Für Abend- und Nachtzeiten gelten die durch die Leitung festgelegten Zeiten, Bereiche und Rückkehrregeln. Wer sich bei Dunkelheit außerhalb des vereinbarten Bereichs bewegt, handelt regelwidrig. Die Leitung kann für bestimmte Zeiten oder Bereiche eine Begleitung oder feste Gruppenregelung vorgeben.
6. Übernachtung
Die Übernachtung erfolgt im Zelt oder auf den zugewiesenen festen Schlafplätzen. Wer einen festen Schlafplatz (auch Gästehaus) nutzt, behandelt diesen sorgfältig und nimmt Rücksicht auf andere. Nachtruhe und Rücksichtnahme sind einzuhalten. Ein Wechsel der Schlafplätze ohne Absprache ist nicht erlaubt. Das Gästehaus steht ausschließlich für die darin Untergebrachten zur Verfügung und darf zu keiner Zeit von anderen Teilnehmern betreten werden. Gästehaus und Seminarraum sind grundsätzlich ohne Schuhe zu betreten.
7. Kleidung und persönliche Ausrüstung
Die Teilnehmer müssen wettergerechte Kleidung, geeignete Schuhe, Schlafsachen und die im Vorfeld mitgeteilte Ausrüstung mitbringen. Fehlende oder ungeeignete Ausrüstung kann dazu führen, dass einzelne Programmpunkte oder das gesamte Seminar nicht wahrgenommen werden können.
8. Gesundheit und Medikamente
Akute Beschwerden, Verletzungen, Kreislaufprobleme, Schmerzen, Panik oder sonstige gesundheitliche Probleme sind sofort der Leitung mitzuteilen. Erforderliche Medikamente sind vollständig, eindeutig gekennzeichnet und mit klaren Hinweisen mitzubringen. Rezeptpflichtige Medikamente sind zu Beginn der Veranstaltung bei der Leitung abzugeben und werden durch diese verwahrt und ausgehändigt. Die Leitung ist vor Beginn über relevante gesundheitliche oder psychische Besonderheiten zu informieren, soweit diese für Sicherheit und Betreuung bedeutsam sind.
9. Messer, Werkzeuge und sonstige Ausrüstung
Werkzeuge oder sonstige Ausrüstung dürfen nur im vereinbarten Rahmen und sachgerecht verwendet werden. Beschädigte oder unsichere Gegenstände sind der Leitung sofort zu melden.
10. Alkohol, Drogen, Nikotin und gefährliche Gegenstände
Alkohol, Tabak, illegale Drogen, THC, Waffen, pyrotechnische Gegenstände und sonstige gefährliche Gegenstände sind verboten. Bei Verstößen kann ein sofortiger Ausschluss erfolgen.
11. Handy und Mediennutzung
Das Mitbringen von Mobiltelefonen und sonstigen elektronischen Geräten ist grundsätzlich erlaubt, erfolgt jedoch auf eigene Verantwortung; eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung wird nicht übernommen. Die Nutzung ist ausschließlich zu den von der Seminarleitung festgelegten Zeiten gestattet, um eine ungestörte Teilnahme, persönliche Begegnung und ein intensiveres Erleben der gemeinsamen Aktivitäten zu ermöglichen. Auf dem Gelände steht ein offenes WLAN zur Verfügung. Foto- und Videoaufnahmen von anderen Personen sind nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung gestattet. Die Weitergabe oder Veröffentlichung solcher Aufnahmen, insbesondere in sozialen Medien, ist ohne vorherige Einwilligung der betroffenen Personen unzulässig.
12. Ausschluss bei Regelverstößen
Bei Verstößen gegen diese Regeln kann nach Ermessen der Leitung ein Ausschluss von einzelnen Programmpunkten oder von der gesamten Veranstaltung erfolgen. In letzterem Fall werden die Erziehungsberechtigten informiert und der Jugendliche muss unverzüglich abgeholt werden.
13. Notfälle
In medizinischen oder sonstigen Notfällen handelt die Leitung nach pflichtgemäßem Ermessen und informiert die Erziehungsberechtigten so schnell wie möglich.
14. Anerkennung
Mit der Anmeldung erkennen die Erziehungsberechtigten diese Teilnahmebedingungen und Sicherheitsregeln an.
Stand:
1.3.2026
AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle vom Veranstalter angebotenen Jugendseminare, Workshops, Gruppenangebote und vergleichbaren Veranstaltungen mit Outdoor‑, Natur‑, Feuer- oder Übernachtungselementen, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde.
2. Veranstalter
Veranstalter ist:
Dirk Liesenfeld, Waldsiedlung 1, 14806 Bad Belzig
3. Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung erfolgt durch einen Erziehungsberechtigten in Textform schriftlich über das vorgesehene Anmeldeformular auf der Website.
Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Anmeldung durch den Veranstalter schriftlich bestätigt und die erforderliche Anzahlung getätigt wurde.
Bei begrenzter Teilnehmerzahl werden Anmeldungen in der Reihenfolge verbindlichen Anmeldung, gekennzeichnet durch den Eingang der angegebenen Anzahlung, berücksichtigt.
4. Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind nur Jugendliche im Alter von 13 bis 17 Jahren. Die anmeldende sorgeberechtigte Person handelt gegenüber dem Veranstalter zugleich im Namen der weiteren sorgeberechtigten Personen (sofern vorhanden) und versichert, dass deren Einverständnis mit der Anmeldung und der Teilnahme des Jugendlichen vorliegt.
Der Veranstalter kann eine Anmeldung ablehnen, wenn wichtige Gründe vorliegen. Dies gilt insbesondere, wenn erforderliche Angaben fehlen oder die Veranstaltung nach Einschätzung des Veranstalters im konkreten Fall nicht geeignet erscheint.
5. Teilnahmebeitrag und Fälligkeit
Es gilt der für die jeweilige Veranstaltung ausgeschriebene Teilnahmebeitrag und die ausgeschriebenen Zahlungsmodalitäten.
Anzahlung und Teilnahmebeitrag sind zu dem im Angebot genannten Zeitpunkt fällig.
Der restliche Teilnahmebeitrag ist vor Veranstaltungsbeginn vollständig in bar zu zahlen.
6. Rücktritt / Stornierung
Ein Rücktritt ist schriftlich zu erklären und führt zu einer Stornierungsgebühr in Höhe der Anzahlung unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung.
Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7. Absage, Änderungen und Verlegung
Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen, zu verlegen oder in zumutbarer Weise zu ändern.
Wichtige Gründe sind insbesondere:
– Erkrankung oder Ausfall der Leitung
– Unterschreiten einer Mindestteilnehmerzahl
– witterungsbedingte oder sicherheitsbedingte Umstände
– behördliche Anordnungen
– Umstände auf dem Gelände, die eine sichere Durchführung nicht zulassen
– sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die die Durchführung erheblich erschweren oder unmöglich machen
Im Fall einer Absage werden bereits gezahlte Teilnahmebeiträge erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
8. Gesundheitsangaben und Mitwirkungspflichten
Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, alle für die sichere Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Angaben im Anmeldeformular vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Dies gilt insbesondere für gesundheitliche Besonderheiten, Allergien, Medikamente, psychische Besonderheiten sowie medizinische Diagnosen, Notfallkontakte und sonstige Umstände, die für Betreuung, Belastbarkeit oder Notfälle bedeutsam sein können.
Änderungen solcher Angaben sind dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen.
9. Übernachtung und Unterbringung
Die Übernachtung erfolgt – je nach Veranstaltung und verfügbarer Kapazität – im Zelt oder auf zugewiesenen festen Schlafplätzen.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Übernachtungsform besteht nur, wenn dies ausdrücklich zugesagt wurde.
Feste Schlafplätze können je nach Verfügbarkeit als einfache Alternative zum Zelt angeboten werden und verfügen gegebenenfalls nicht über denselben Komfort wie eine reguläre Unterkunft.
10. Ausschluss von der Teilnahme
Der Veranstalter kann Teilnehmer ganz oder zeitweise von der Veranstaltung ausschließen, wenn
– erhebliche Regelverstöße vorliegen,
– Anweisungen der Leitung wiederholt missachtet werden,
– andere Teilnehmende gefährdet werden,
– wesentliche, für die Sicherheit bedeutsame Umstände verschwiegen wurden,
– das Verhalten des Jugendlichen die Durchführung der Veranstaltung erheblich stört.
In einem solchen Fall besteht grundsätzlich kein Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung des Teilnahmebeitrags, sofern der Ausschluss aus wichtigem Grund erfolgt.
11. Haftung
Die Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern, freien Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
Für Schäden, die der minderjährige Teilnehmer schuldhaft verursacht, haften der Teilnehmer und die Sorgeberechtigten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
12. Besondere Hinweise zum Veranstaltungscharakter
Die Veranstaltungen können Elemente der Gruppenarbeit, Naturerfahrung, Aufenthalt im Freien inklusive an einer Feuerstelle, einfache Übernachtung, körperliche Aktivität sowie situativ angeleitete Selbsterfahrungs- oder Reflexionselemente enthalten.
Die Erziehungsberechtigten tragen dafür Sorge, dass der Jugendliche gesundheitlich zur Teilnahme geeignet ist.
Dies entbindet den Veranstalter nicht von seinen gesetzlichen Pflichten.
13. Handys und/oder Foto‑, Video- und Tonaufnahmen
Foto‑, Video- oder Tonaufnahmen durch den Veranstalter erfolgen nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung oder einer sonstigen zulässigen Rechtsgrundlage. Das Mitbringen von Mobiltelefonen und sonstigen elektronischen Geräten ist grundsätzlich erlaubt, erfolgt jedoch auf eigene Verantwortung; eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung wird nicht übernommen. Die Nutzung ist ausschließlich zu den von der Seminarleitung festgelegten Zeiten gestattet. Foto- und Videoaufnahmen von anderen Personen sind nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung gestattet. Die Weitergabe oder Veröffentlichung solcher Aufnahmen, insbesondere in sozialen Medien, ist ohne vorherige Einwilligung der betroffenen Personen unzulässig.
14. Datenschutz
Es gelten die gesonderten Datenschutzhinweise des Veranstalters in ihrer jeweils bei Anmeldung bereitgestellten Fassung.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand:
1.3.2026
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle vom Veranstalter angebotenen Jugendseminare, Workshops, Gruppenangebote und vergleichbaren Veranstaltungen mit Outdoor‑, Natur‑, Feuer- oder Übernachtungselementen, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde.
2. Veranstalter
Veranstalter ist:
Dirk Liesenfeld, Waldsiedlung 1, 14806 Bad Belzig
3. Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung erfolgt durch einen Erziehungsberechtigten in Textform schriftlich über das vorgesehene Anmeldeformular auf der Website.
Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Anmeldung durch den Veranstalter schriftlich bestätigt und die erforderliche Anzahlung getätigt wurde.
Bei begrenzter Teilnehmerzahl werden Anmeldungen in der Reihenfolge verbindlichen Anmeldung, gekennzeichnet durch den Eingang der angegebenen Anzahlung, berücksichtigt.
4. Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind nur Jugendliche im Alter von 13 bis 17 Jahren. Die anmeldende sorgeberechtigte Person handelt gegenüber dem Veranstalter zugleich im Namen der weiteren sorgeberechtigten Personen (sofern vorhanden) und versichert, dass deren Einverständnis mit der Anmeldung und der Teilnahme des Jugendlichen vorliegt.
Der Veranstalter kann eine Anmeldung ablehnen, wenn wichtige Gründe vorliegen. Dies gilt insbesondere, wenn erforderliche Angaben fehlen oder die Veranstaltung nach Einschätzung des Veranstalters im konkreten Fall nicht geeignet erscheint.
5. Teilnahmebeitrag und Fälligkeit
Es gilt der für die jeweilige Veranstaltung ausgeschriebene Teilnahmebeitrag und die ausgeschriebenen Zahlungsmodalitäten.
Anzahlung und Teilnahmebeitrag sind zu dem im Angebot genannten Zeitpunkt fällig.
Der restliche Teilnahmebeitrag ist vor Veranstaltungsbeginn vollständig in bar zu zahlen.
6. Rücktritt / Stornierung
Ein Rücktritt ist schriftlich zu erklären und führt zu einer Stornierungsgebühr in Höhe der Anzahlung unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung.
Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7. Absage, Änderungen und Verlegung
Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen, zu verlegen oder in zumutbarer Weise zu ändern.
Wichtige Gründe sind insbesondere:
– Erkrankung oder Ausfall der Leitung
– Unterschreiten einer Mindestteilnehmerzahl
– witterungsbedingte oder sicherheitsbedingte Umstände
– behördliche Anordnungen
– Umstände auf dem Gelände, die eine sichere Durchführung nicht zulassen
– sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die die Durchführung erheblich erschweren oder unmöglich machen
Im Fall einer Absage werden bereits gezahlte Teilnahmebeiträge erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
8. Gesundheitsangaben und Mitwirkungspflichten
Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, alle für die sichere Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Angaben im Anmeldeformular vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Dies gilt insbesondere für gesundheitliche Besonderheiten, Allergien, Medikamente, psychische Besonderheiten sowie medizinische Diagnosen, Notfallkontakte und sonstige Umstände, die für Betreuung, Belastbarkeit oder Notfälle bedeutsam sein können.
Änderungen solcher Angaben sind dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen.
9. Übernachtung und Unterbringung
Die Übernachtung erfolgt – je nach Veranstaltung und verfügbarer Kapazität – im Zelt oder auf zugewiesenen festen Schlafplätzen.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Übernachtungsform besteht nur, wenn dies ausdrücklich zugesagt wurde.
Feste Schlafplätze können je nach Verfügbarkeit als einfache Alternative zum Zelt angeboten werden und verfügen gegebenenfalls nicht über denselben Komfort wie eine reguläre Unterkunft.
10. Ausschluss von der Teilnahme
Der Veranstalter kann Teilnehmer ganz oder zeitweise von der Veranstaltung ausschließen, wenn
– erhebliche Regelverstöße vorliegen,
– Anweisungen der Leitung wiederholt missachtet werden,
– andere Teilnehmende gefährdet werden,
– wesentliche, für die Sicherheit bedeutsame Umstände verschwiegen wurden,
– das Verhalten des Jugendlichen die Durchführung der Veranstaltung erheblich stört.
In einem solchen Fall besteht grundsätzlich kein Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung des Teilnahmebeitrags, sofern der Ausschluss aus wichtigem Grund erfolgt.
11. Haftung
Die Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern, freien Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
Für Schäden, die der minderjährige Teilnehmer schuldhaft verursacht, haften der Teilnehmer und die Sorgeberechtigten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
12. Besondere Hinweise zum Veranstaltungscharakter
Die Veranstaltungen können Elemente der Gruppenarbeit, Naturerfahrung, Aufenthalt im Freien inklusive an einer Feuerstelle, einfache Übernachtung, körperliche Aktivität sowie situativ angeleitete Selbsterfahrungs- oder Reflexionselemente enthalten.
Die Erziehungsberechtigten tragen dafür Sorge, dass der Jugendliche gesundheitlich zur Teilnahme geeignet ist.
Dies entbindet den Veranstalter nicht von seinen gesetzlichen Pflichten.
13. Handys und/oder Foto‑, Video- und Tonaufnahmen
Foto‑, Video- oder Tonaufnahmen durch den Veranstalter erfolgen nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung oder einer sonstigen zulässigen Rechtsgrundlage. Das Mitbringen von Mobiltelefonen und sonstigen elektronischen Geräten ist grundsätzlich erlaubt, erfolgt jedoch auf eigene Verantwortung; eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung wird nicht übernommen. Die Nutzung ist ausschließlich zu den von der Seminarleitung festgelegten Zeiten gestattet. Foto- und Videoaufnahmen von anderen Personen sind nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung gestattet. Die Weitergabe oder Veröffentlichung solcher Aufnahmen, insbesondere in sozialen Medien, ist ohne vorherige Einwilligung der betroffenen Personen unzulässig.
14. Datenschutz
Es gelten die gesonderten Datenschutzhinweise des Veranstalters in ihrer jeweils bei Anmeldung bereitgestellten Fassung.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand:
1.3.2026
Datenschutz
DATENSCHUTZHINWEISE
1. Verantwortlicher
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:
Dirk Liesenfeld
Waldsiedlung 1
14806 Bad Belzig
Telefon: 033841–444980
E‑Mail: info@praxis-belzig.de
2. Zwecke der Datenverarbeitung
Wir verarbeiten personenbezogene Daten zum Zweck
* der Bearbeitung von Anfragen,
* der Anmeldung und Durchführung der Veranstaltung,
* der Kommunikation mit Erziehungsberechtigten und Teilnehmenden,
* der Organisation von Anreise, Teilnahme und Übernachtung,
* der Notfallvorsorge und der sicheren Durchführung der Veranstaltung,
* der Zahlungsabwicklung, soweit erforderlich,
* der Erfüllung gesetzlicher Pflichten,
* sowie gegebenenfalls zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche.
3. Verarbeitete Daten
Je nach Veranstaltung verarbeiten wir insbesondere folgende Daten:
* Stammdaten des Jugendlichen,
* Stammdaten und Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten,
* Notfallkontakte,
* organisatorische Angaben zur Teilnahme und Übernachtung,
* Kommunikationsdaten,
* Zahlungsdaten, soweit erforderlich,
* Angaben zu gesundheitlichen Besonderheiten, Allergien, Unverträglichkeiten, Medikamenten oder sonstigen relevanten Einschränkungen, soweit diese für Sicherheit, Betreuung oder Notfälle erforderlich sind.
4. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt je nach Fall insbesondere auf Grundlage
* von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und zur Durchführung des Vertrags,
* von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen,
* von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Wahrung berechtigter Interessen.
Berechtigte Interessen können insbesondere die geordnete Organisation und sichere Durchführung der Veranstaltung, die Kommunikation mit Erziehungsberechtigten und Teilnehmenden sowie die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche sein.
Soweit Gesundheitsdaten verarbeitet werden, erfolgt dies nur, soweit hierfür eine besondere Rechtsgrundlage nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO besteht, insbesondere auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung oder soweit die Verarbeitung für den Schutz lebenswichtiger Interessen oder für die sichere Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist. ([Eur-Lex][1])
5. Gesundheitsdaten
Gesundheitsdaten sind besonders sensible personenbezogene Daten.
Wir erheben und verarbeiten solche Angaben nur, soweit sie für die sichere Durchführung der Veranstaltung, die Betreuung oder die Notfallvorsorge erforderlich sind oder eine sonstige zulässige Rechtsgrundlage besteht.
Bitte machen Sie nur solche Angaben, die für die konkrete Veranstaltung tatsächlich relevant sind.
6. Empfänger der Daten
Ihre Daten werden nur an diejenigen Stellen weitergegeben, die sie zur Erfüllung der genannten Zwecke benötigen.
Dies können insbesondere sein:
* intern zuständige Personen,
* mit der Organisation oder Durchführung befasste Mitarbeiter, freie Mitarbeiter oder Helfer mit entsprechender Zugriffsberechtigung,
* IT- und Kommunikationsdienstleister,
* Steuerberater oder Buchhaltung,
* im Notfall medizinische Stellen, Rettungsdienste oder sonstige erforderliche Hilfsdienste,
* Behörden oder sonstige öffentliche Stellen, soweit eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
7. Drittlandübermittlungen
Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Empfänger in Staaten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums findet nur statt, soweit dies für eingesetzte Dienste erforderlich ist und die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Soweit keine solche Übermittlung stattfindet, erfolgt keine Übermittlung in Drittländer.
8. Speicherdauer
Wir speichern personenbezogene Daten nur so lange, wie dies für die genannten Zwecke erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
Gesundheitsbezogene Angaben werden besonders zurückhaltend verarbeitet und gelöscht, sobald sie für die Durchführung und angemessene Nachbereitung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
9. Pflicht zur Bereitstellung
Bestimmte Angaben sind für Anmeldung, sichere Durchführung, Erreichbarkeit und Notfallvorsorge erforderlich.
Ohne diese Angaben kann eine Teilnahme unter Umständen nicht oder nicht sicher ermöglicht werden.
10. Ihre Rechte
Sie haben im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere das Recht auf
* Auskunft,
* Berichtigung,
* Löschung,
* Einschränkung der Verarbeitung,
* Datenübertragbarkeit,
* Widerspruch gegen Verarbeitungen, die auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruhen,
* Widerruf erteilter Einwilligungen mit Wirkung für die Zukunft. ([Eur-Lex][1])
11. Beschwerderecht
Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.
12. Automatisierte Entscheidungen
Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling findet nicht statt.
13. Foto‑, Video- und Tonaufnahmen
Soweit Foto‑, Video- oder Tonaufnahmen erstellt werden, informieren wir hierüber gesondert.
Soweit erforderlich, holen wir hierfür eine gesonderte Einwilligung ein.
14. Stand und Änderungen
Diese Datenschutzhinweise gelten in der jeweils bei Anmeldung bereitgestellten Fassung.
Stand:
1.3.2026
[1]: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj?locale=de&utm_source=chatgpt.com „Verordnung – 2016/679 – DE – Datenschutz Grundverordnung“
1. Verantwortlicher
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:
Dirk Liesenfeld
Waldsiedlung 1
14806 Bad Belzig
Telefon: 033841–444980
E‑Mail: info@praxis-belzig.de
2. Zwecke der Datenverarbeitung
Wir verarbeiten personenbezogene Daten zum Zweck
* der Bearbeitung von Anfragen,
* der Anmeldung und Durchführung der Veranstaltung,
* der Kommunikation mit Erziehungsberechtigten und Teilnehmenden,
* der Organisation von Anreise, Teilnahme und Übernachtung,
* der Notfallvorsorge und der sicheren Durchführung der Veranstaltung,
* der Zahlungsabwicklung, soweit erforderlich,
* der Erfüllung gesetzlicher Pflichten,
* sowie gegebenenfalls zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche.
3. Verarbeitete Daten
Je nach Veranstaltung verarbeiten wir insbesondere folgende Daten:
* Stammdaten des Jugendlichen,
* Stammdaten und Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten,
* Notfallkontakte,
* organisatorische Angaben zur Teilnahme und Übernachtung,
* Kommunikationsdaten,
* Zahlungsdaten, soweit erforderlich,
* Angaben zu gesundheitlichen Besonderheiten, Allergien, Unverträglichkeiten, Medikamenten oder sonstigen relevanten Einschränkungen, soweit diese für Sicherheit, Betreuung oder Notfälle erforderlich sind.
4. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt je nach Fall insbesondere auf Grundlage
* von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und zur Durchführung des Vertrags,
* von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen,
* von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Wahrung berechtigter Interessen.
Berechtigte Interessen können insbesondere die geordnete Organisation und sichere Durchführung der Veranstaltung, die Kommunikation mit Erziehungsberechtigten und Teilnehmenden sowie die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche sein.
Soweit Gesundheitsdaten verarbeitet werden, erfolgt dies nur, soweit hierfür eine besondere Rechtsgrundlage nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO besteht, insbesondere auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung oder soweit die Verarbeitung für den Schutz lebenswichtiger Interessen oder für die sichere Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist. ([Eur-Lex][1])
5. Gesundheitsdaten
Gesundheitsdaten sind besonders sensible personenbezogene Daten.
Wir erheben und verarbeiten solche Angaben nur, soweit sie für die sichere Durchführung der Veranstaltung, die Betreuung oder die Notfallvorsorge erforderlich sind oder eine sonstige zulässige Rechtsgrundlage besteht.
Bitte machen Sie nur solche Angaben, die für die konkrete Veranstaltung tatsächlich relevant sind.
6. Empfänger der Daten
Ihre Daten werden nur an diejenigen Stellen weitergegeben, die sie zur Erfüllung der genannten Zwecke benötigen.
Dies können insbesondere sein:
* intern zuständige Personen,
* mit der Organisation oder Durchführung befasste Mitarbeiter, freie Mitarbeiter oder Helfer mit entsprechender Zugriffsberechtigung,
* IT- und Kommunikationsdienstleister,
* Steuerberater oder Buchhaltung,
* im Notfall medizinische Stellen, Rettungsdienste oder sonstige erforderliche Hilfsdienste,
* Behörden oder sonstige öffentliche Stellen, soweit eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
7. Drittlandübermittlungen
Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Empfänger in Staaten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums findet nur statt, soweit dies für eingesetzte Dienste erforderlich ist und die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Soweit keine solche Übermittlung stattfindet, erfolgt keine Übermittlung in Drittländer.
8. Speicherdauer
Wir speichern personenbezogene Daten nur so lange, wie dies für die genannten Zwecke erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
Gesundheitsbezogene Angaben werden besonders zurückhaltend verarbeitet und gelöscht, sobald sie für die Durchführung und angemessene Nachbereitung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
9. Pflicht zur Bereitstellung
Bestimmte Angaben sind für Anmeldung, sichere Durchführung, Erreichbarkeit und Notfallvorsorge erforderlich.
Ohne diese Angaben kann eine Teilnahme unter Umständen nicht oder nicht sicher ermöglicht werden.
10. Ihre Rechte
Sie haben im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere das Recht auf
* Auskunft,
* Berichtigung,
* Löschung,
* Einschränkung der Verarbeitung,
* Datenübertragbarkeit,
* Widerspruch gegen Verarbeitungen, die auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruhen,
* Widerruf erteilter Einwilligungen mit Wirkung für die Zukunft. ([Eur-Lex][1])
11. Beschwerderecht
Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.
12. Automatisierte Entscheidungen
Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling findet nicht statt.
13. Foto‑, Video- und Tonaufnahmen
Soweit Foto‑, Video- oder Tonaufnahmen erstellt werden, informieren wir hierüber gesondert.
Soweit erforderlich, holen wir hierfür eine gesonderte Einwilligung ein.
14. Stand und Änderungen
Diese Datenschutzhinweise gelten in der jeweils bei Anmeldung bereitgestellten Fassung.
Stand:
1.3.2026
[1]: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj?locale=de&utm_source=chatgpt.com „Verordnung – 2016/679 – DE – Datenschutz Grundverordnung“