Teilnahmebedingungen, AGB & Datenschutz

Teilnahmebedingungen

TEILNAHMEBEDINGUNGEN UND SICHERHEITSREGELN

PRÄAMBEL
DIESE TEILNAHMEBEDINGUNGEN UND SICHERHEITSREGELN DIENEN DAZU, FÜR ALLE BETEILIGTEN EINEN KLAREN, VERLÄSSLICHEN UND SICHEREN RAHMEN ZU SCHAFFEN. DAS JUGENDSEMINAR FINDET IN UND MIT DER NATUR STATT UND BEINHALTET AKTIVITÄTEN, BEI DENEN ACHTSAMKEIT, GEGENSEITIGE RÜCKSICHTNAHME UND VERBINDLICHE ABSPRACHEN BESONDERS WICHTIG SIND. DAMIT DIE GEMEINSAME ZEIT FÜR ALLE STÄRKEND, LEBENDIG UND ZUGLEICH SICHER ERLEBT WERDEN KANN, BRAUCHT ES KLARE REGELN, AN DENEN SICH ALLE ORIENTIEREN KÖNNEN. DIE FOLGENDEN REGELUNGEN SOLLEN DAZU BEITRAGEN, RISIKEN ZU VERMEIDEN, EIN RESPEKTVOLLES MITEINANDER ZU FÖRDERN UND IN BESONDEREN SITUATIONEN KLARHEIT ZU SCHAFFEN. SIE DIENEN DAMIT DEM SCHUTZ DER JUGENDLICHEN, DER GRUPPE UND DER LEITUNG GLEICHERMASSEN.

1. Grundsatz
Die Teil­nah­me setzt gegen­sei­ti­gen Respekt, Ver­läss­lich­keit und die Ein­hal­tung von Abspra­chen vor­aus. Die Lei­tung trägt Ver­ant­wor­tung für einen siche­ren Rah­men. Den Anwei­sun­gen der Lei­tung ist Fol­ge zu leisten.

2. Umgang in der Gruppe
Alle Teil­neh­men­den gehen respekt­voll mit­ein­an­der um. Grenz­ver­let­zun­gen, Gewalt, Mob­bing, mas­si­ve Pro­vo­ka­ti­on, dis­kri­mi­nie­ren­des Ver­hal­ten und sexua­li­sier­te Über­grif­fe wer­den nicht gedul­det. Per­sön­li­che Gren­zen ande­rer sind zu achten.

3. Auf­ent­halt auf dem Gelände
Das Ver­an­stal­tungs­ge­län­de darf nur im ver­ein­bar­ten Rah­men genutzt wer­den. Bestimm­te Berei­che kön­nen durch die Lei­tung gesperrt oder nur in Beglei­tung frei­ge­ge­ben wer­den. Das Ent­fer­nen vom Gelän­de oder von der Grup­pe ohne Abspra­che ist nicht erlaubt.

4. Ver­hal­ten am Feuer
Am Feu­er gel­ten die Anwei­sun­gen der Lei­tung. Es darf nur mit aus­drück­li­cher Frei­ga­be Holz nach­ge­legt, ange­zün­det oder an der Feu­er­stel­le han­tiert wer­den. Ren­nen, Toben, Schub­sen oder Drän­geln in unmit­tel­ba­rer Nähe des Feu­ers ist unter­sagt. Es dür­fen kei­ne gefähr­li­chen oder unge­eig­ne­ten Gegen­stän­de ins Feu­er gewor­fen werden.

5. Nacht, Dun­kel­heit und Rückkehrzeiten
Für Abend- und Nacht­zei­ten gel­ten die durch die Lei­tung fest­ge­leg­ten Zei­ten, Berei­che und Rück­kehr­re­geln. Wer sich bei Dun­kel­heit außer­halb des ver­ein­bar­ten Bereichs bewegt, han­delt regel­wid­rig. Die Lei­tung kann für bestimm­te Zei­ten oder Berei­che eine Beglei­tung oder fes­te Grup­pen­re­ge­lung vorgeben.

6. Übernachtung
Die Über­nach­tung erfolgt im Zelt oder auf den zuge­wie­se­nen fes­ten Schlaf­plät­zen. Wer einen fes­ten Schlaf­platz (auch Gäs­te­haus) nutzt, behan­delt die­sen sorg­fäl­tig und nimmt Rück­sicht auf ande­re. Nacht­ru­he und Rück­sicht­nah­me sind ein­zu­hal­ten. Ein Wech­sel der Schlaf­plät­ze ohne Abspra­che ist nicht erlaubt. Das Gäs­te­haus steht aus­schließ­lich für die dar­in Unter­ge­brach­ten zur Ver­fü­gung und darf zu kei­ner Zeit von ande­ren Teil­neh­mern betre­ten wer­den. Gäs­te­haus und Semi­nar­raum sind grund­sätz­lich ohne Schu­he zu betreten.

7. Klei­dung und per­sön­li­che Ausrüstung
Die Teil­neh­mer müs­sen wet­ter­ge­rech­te Klei­dung, geeig­ne­te Schu­he, Schlaf­sa­chen und die im Vor­feld mit­ge­teil­te Aus­rüs­tung mit­brin­gen. Feh­len­de oder unge­eig­ne­te Aus­rüs­tung kann dazu füh­ren, dass ein­zel­ne Pro­gramm­punk­te oder das gesam­te Semi­nar nicht wahr­ge­nom­men wer­den können. 

8. Gesund­heit und Medikamente
Aku­te Beschwer­den, Ver­let­zun­gen, Kreis­lauf­pro­ble­me, Schmer­zen, Panik oder sons­ti­ge gesund­heit­li­che Pro­ble­me sind sofort der Lei­tung mit­zu­tei­len. Erfor­der­li­che Medi­ka­men­te sind voll­stän­dig, ein­deu­tig gekenn­zeich­net und mit kla­ren Hin­wei­sen mit­zu­brin­gen. Rezept­pflich­ti­ge Medi­ka­men­te sind zu Beginn der Ver­an­stal­tung bei der Lei­tung abzu­ge­ben und wer­den durch die­se ver­wahrt und aus­ge­hän­digt. Die Lei­tung ist vor Beginn über rele­van­te gesund­heit­li­che oder psy­chi­sche Beson­der­hei­ten zu infor­mie­ren, soweit die­se für Sicher­heit und Betreu­ung bedeut­sam sind.

9. Mes­ser, Werk­zeu­ge und sons­ti­ge Ausrüstung
Werk­zeu­ge oder sons­ti­ge Aus­rüs­tung dür­fen nur im ver­ein­bar­ten Rah­men und sach­ge­recht ver­wen­det wer­den. Beschä­dig­te oder unsi­che­re Gegen­stän­de sind der Lei­tung sofort zu melden.

10. Alko­hol, Dro­gen, Niko­tin und gefähr­li­che Gegenstände
Alko­hol, Tabak, ille­ga­le Dro­gen, THC, Waf­fen, pyro­tech­ni­sche Gegen­stän­de und sons­ti­ge gefähr­li­che Gegen­stän­de sind ver­bo­ten. Bei Ver­stö­ßen kann ein sofor­ti­ger Aus­schluss erfolgen.

11. Han­dy und Mediennutzung
Es ist nicht gestat­tet elek­tro­ni­sche Gerä­te jeder Art mit­zu­brin­gen. Dies gilt für alle Gerä­te, die mit Bat­te­rien oder Akku oder Netz­ste­cker betrie­ben wer­den (außer Taschenlampen).

12. Aus­schluss bei Regelverstößen
Bei Ver­stö­ßen gegen die­se Regeln kann nach Ermes­sen der Lei­tung ein Aus­schluss von ein­zel­nen Pro­gramm­punk­ten oder von der gesam­ten Ver­an­stal­tung erfol­gen. In letz­te­rem Fall wer­den die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten infor­miert und der Jugend­li­che muss unver­züg­lich abge­holt werden.

13. Notfälle
In medi­zi­ni­schen oder sons­ti­gen Not­fäl­len han­delt die Lei­tung nach pflicht­ge­mä­ßem Ermes­sen und infor­miert die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten so schnell wie möglich.

14. Anerkennung
Mit der Anmel­dung erken­nen die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten die­se Teil­nah­me­be­din­gun­gen und Sicher­heits­re­geln an.

Stand:
1.3.2026

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich
Die­se AGB gel­ten für alle vom Ver­an­stal­ter ange­bo­te­nen Jugend­se­mi­na­re, Work­shops, Grup­pen­an­ge­bo­te und ver­gleich­ba­ren Ver­an­stal­tun­gen mit Outdoor‑, Natur‑, Feu­er- oder Über­nach­tungs­ele­men­ten, soweit nicht im Ein­zel­fall etwas ande­res ver­ein­bart wurde.

2. Veranstalter
Ver­an­stal­ter ist:
Dirk Lie­sen­feld, Wald­sied­lung 1, 14806 Bad Belzig

3. Anmel­dung und Vertragsschluss
Die Anmel­dung erfolgt durch einen Erzie­hungs­be­rech­tig­ten in Text­form schrift­lich über das vor­ge­se­he­ne Anmel­de­for­mu­lar auf der Website.
Der Ver­trag kommt erst zustan­de, wenn die Anmel­dung durch den Ver­an­stal­ter schrift­lich bestä­tigt und die erfor­der­li­che Anzah­lung getä­tigt wurde.
Bei begrenz­ter Teil­neh­mer­zahl wer­den Anmel­dun­gen in der Rei­hen­fol­ge ver­bind­li­chen Anmel­dung, gekenn­zeich­net durch den Ein­gang der ange­ge­be­nen Anzah­lung, berücksichtigt.

4. Teilnahmevoraussetzungen
Teil­nah­me­be­rech­tigt sind nur Jugend­li­che im Alter von 13 bis 17 Jah­ren. Die anmel­den­de sor­ge­be­rech­tig­te Per­son han­delt gegen­über dem Ver­an­stal­ter zugleich im Namen der wei­te­ren sor­ge­be­rech­tig­ten Per­so­nen (sofern vor­han­den) und ver­si­chert, dass deren Ein­ver­ständ­nis mit der Anmel­dung und der Teil­nah­me des Jugend­li­chen vorliegt.
Der Ver­an­stal­ter kann eine Anmel­dung ableh­nen, wenn wich­ti­ge Grün­de vor­lie­gen. Dies gilt ins­be­son­de­re, wenn erfor­der­li­che Anga­ben feh­len oder die Ver­an­stal­tung nach Ein­schät­zung des Ver­an­stal­ters im kon­kre­ten Fall nicht geeig­net erscheint.

5. Teil­nah­me­bei­trag und Fälligkeit
Es gilt der für die jewei­li­ge Ver­an­stal­tung aus­ge­schrie­be­ne Teil­nah­me­bei­trag und die aus­ge­schrie­be­nen Zahlungsmodalitäten.
Anzah­lung und Teil­nah­me­bei­trag sind zu dem im Ange­bot genann­ten Zeit­punkt fällig.
Der rest­li­che Teil­nah­me­bei­trag ist vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn voll­stän­dig in bar zu zahlen.

6. Rück­tritt / Stornierung
Ein Rück­tritt ist schrift­lich zu erklä­ren und führt zu einer Stor­nie­rungs­ge­bühr in Höhe der Anzah­lung unab­hän­gig vom Zeit­punkt der Stornierung.
Dem Ver­trags­part­ner bleibt der Nach­weis vor­be­hal­ten, dass dem Ver­an­stal­ter kein oder ein wesent­lich gerin­ge­rer Scha­den ent­stan­den ist.

7. Absa­ge, Ände­run­gen und Verlegung
Der Ver­an­stal­ter ist berech­tigt, die Ver­an­stal­tung aus wich­ti­gem Grund abzu­sa­gen, zu ver­le­gen oder in zumut­ba­rer Wei­se zu ändern.
Wich­ti­ge Grün­de sind insbesondere:
– Erkran­kung oder Aus­fall der Leitung
– Unter­schrei­ten einer Mindestteilnehmerzahl
– wit­te­rungs­be­ding­te oder sicher­heits­be­ding­te Umstände
– behörd­li­che Anordnungen
– Umstän­de auf dem Gelän­de, die eine siche­re Durch­füh­rung nicht zulassen
– sons­ti­ge unvor­her­seh­ba­re Ereig­nis­se, die die Durch­füh­rung erheb­lich erschwe­ren oder unmög­lich machen

Im Fall einer Absa­ge wer­den bereits gezahl­te Teil­nah­me­bei­trä­ge erstat­tet. Wei­ter­ge­hen­de Ansprü­che bestehen nicht.

8. Gesund­heits­an­ga­ben und Mitwirkungspflichten
Die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten sind ver­pflich­tet, alle für die siche­re Durch­füh­rung der Ver­an­stal­tung erfor­der­li­chen Anga­ben im Anmel­de­for­mu­lar voll­stän­dig und wahr­heits­ge­mäß zu machen. Dies gilt ins­be­son­de­re für gesund­heit­li­che Beson­der­hei­ten, All­er­gien, Medi­ka­men­te, psy­chi­sche Beson­der­hei­ten sowie medi­zi­ni­sche Dia­gno­sen, Not­fall­kon­tak­te und sons­ti­ge Umstän­de, die für Betreu­ung, Belast­bar­keit oder Not­fäl­le bedeut­sam sein können.
Ände­run­gen sol­cher Anga­ben sind dem Ver­an­stal­ter unver­züg­lich mitzuteilen.

9. Über­nach­tung und Unterbringung
Die Über­nach­tung erfolgt – je nach Ver­an­stal­tung und ver­füg­ba­rer Kapa­zi­tät – im Zelt oder auf zuge­wie­se­nen fes­ten Schlafplätzen.
Ein Anspruch auf eine bestimm­te Über­nach­tungs­form besteht nur, wenn dies aus­drück­lich zuge­sagt wurde.
Fes­te Schlaf­plät­ze kön­nen je nach Ver­füg­bar­keit als ein­fa­che Alter­na­ti­ve zum Zelt ange­bo­ten wer­den und ver­fü­gen gege­be­nen­falls nicht über den­sel­ben Kom­fort wie eine regu­lä­re Unterkunft.

10. Aus­schluss von der Teilnahme
Der Ver­an­stal­ter kann Teil­neh­mer ganz oder zeit­wei­se von der Ver­an­stal­tung aus­schlie­ßen, wenn
– erheb­li­che Regel­ver­stö­ße vorliegen,
– Anwei­sun­gen der Lei­tung wie­der­holt miss­ach­tet werden,
– ande­re Teil­neh­men­de gefähr­det werden,
– wesent­li­che, für die Sicher­heit bedeut­sa­me Umstän­de ver­schwie­gen wurden,
– das Ver­hal­ten des Jugend­li­chen die Durch­füh­rung der Ver­an­stal­tung erheb­lich stört.

In einem sol­chen Fall besteht grund­sätz­lich kein Anspruch auf voll­stän­di­ge oder teil­wei­se Erstat­tung des Teil­nah­me­bei­trags, sofern der Aus­schluss aus wich­ti­gem Grund erfolgt.

11. Haftung
Die Haf­tung des Ver­an­stal­ters auf Scha­dens­er­satz, gleich aus wel­chem Rechts­grund, ist bei ein­fach fahr­läs­si­ger Ver­let­zung wesent­li­cher Ver­trags­pflich­ten auf den ver­trags­ty­pi­schen, vor­her­seh­ba­ren Scha­den begrenzt.
Im Übri­gen ist die Haf­tung des Ver­an­stal­ters bei ein­fa­cher Fahr­läs­sig­keit ausgeschlossen.
Die vor­ste­hen­den Haf­tungs­be­schrän­kun­gen gel­ten nicht bei Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit sowie bei vor­sätz­li­cher oder grob fahr­läs­si­ger Pflichtverletzung.
Die Haf­tungs­be­schrän­kun­gen gel­ten auch zuguns­ten von Mit­ar­bei­tern, frei­en Mit­ar­bei­tern und sons­ti­gen Erfül­lungs­ge­hil­fen des Veranstalters.
Für Schä­den, die der min­der­jäh­ri­ge Teil­neh­mer schuld­haft ver­ur­sacht, haf­ten der Teil­neh­mer und die Sor­ge­be­rech­tig­ten im Rah­men der gesetz­li­chen Vorschriften.

12. Beson­de­re Hin­wei­se zum Veranstaltungscharakter
Die Ver­an­stal­tun­gen kön­nen Ele­men­te der Grup­pen­ar­beit, Natur­er­fah­rung, Auf­ent­halt im Frei­en inklu­si­ve an einer Feu­er­stel­le, ein­fa­che Über­nach­tung, kör­per­li­che Akti­vi­tät sowie situa­tiv ange­lei­te­te Selbst­er­fah­rungs- oder Refle­xi­ons­ele­men­te enthalten.
Die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten tra­gen dafür Sor­ge, dass der Jugend­li­che gesund­heit­lich zur Teil­nah­me geeig­net ist.
Dies ent­bin­det den Ver­an­stal­ter nicht von sei­nen gesetz­li­chen Pflichten.

13. Han­dys und/oder Foto‑, Video- und Tonaufnahmen
Foto‑, Video- oder Ton­auf­nah­men durch den Ver­an­stal­ter erfol­gen nur auf Grund­la­ge einer geson­der­ten Ein­wil­li­gung oder einer sons­ti­gen zuläs­si­gen Rechts­grund­la­ge. Es ist nicht gestat­tet elek­tro­ni­sche Gerä­te jeder Art mit­zu­brin­gen. Eige­ne Auf­nah­men von Teil­neh­men­den sind nicht gestattet.

14. Datenschutz
Es gel­ten die geson­der­ten Daten­schutz­hin­wei­se des Ver­an­stal­ters in ihrer jeweils bei Anmel­dung bereit­ge­stell­ten Fassung.

15. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutschland.
Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen die­ser AGB ganz oder teil­wei­se unwirk­sam sein oder wer­den, bleibt die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestim­mun­gen unberührt.

Stand:
1.3.2026

Datenschutz

DATENSCHUTZHINWEISE

1. Verantwortlicher

Ver­ant­wort­lich für die Daten­ver­ar­bei­tung ist:

Dirk Liesenfeld
Wald­sied­lung 1
14806 Bad Belzig
Tele­fon: 033841–444980
E‑Mail: info@praxis-belzig.de

2. Zwe­cke der Datenverarbeitung

Wir ver­ar­bei­ten per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten zum Zweck

* der Bear­bei­tung von Anfragen,
* der Anmel­dung und Durch­füh­rung der Veranstaltung,
* der Kom­mu­ni­ka­ti­on mit Erzie­hungs­be­rech­tig­ten und Teilnehmenden,
* der Orga­ni­sa­ti­on von Anrei­se, Teil­nah­me und Übernachtung,
* der Not­fall­vor­sor­ge und der siche­ren Durch­füh­rung der Veranstaltung,
* der Zah­lungs­ab­wick­lung, soweit erforderlich,
* der Erfül­lung gesetz­li­cher Pflichten,
* sowie gege­be­nen­falls zur Gel­tend­ma­chung, Aus­übung oder Ver­tei­di­gung recht­li­cher Ansprüche.

3. Ver­ar­bei­te­te Daten

Je nach Ver­an­stal­tung ver­ar­bei­ten wir ins­be­son­de­re fol­gen­de Daten:

* Stamm­da­ten des Jugendlichen,
* Stamm­da­ten und Kon­takt­da­ten der Erziehungsberechtigten,
* Notfallkontakte,
* orga­ni­sa­to­ri­sche Anga­ben zur Teil­nah­me und Übernachtung,
* Kommunikationsdaten,
* Zah­lungs­da­ten, soweit erforderlich,
* Anga­ben zu gesund­heit­li­chen Beson­der­hei­ten, All­er­gien, Unver­träg­lich­kei­ten, Medi­ka­men­ten oder sons­ti­gen rele­van­ten Ein­schrän­kun­gen, soweit die­se für Sicher­heit, Betreu­ung oder Not­fäl­le erfor­der­lich sind.

4. Rechts­grund­la­gen der Verarbeitung

Die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten erfolgt je nach Fall ins­be­son­de­re auf Grundlage

* von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Durch­füh­rung vor­ver­trag­li­cher Maß­nah­men und zur Durch­füh­rung des Vertrags,
* von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO zur Erfül­lung recht­li­cher Verpflichtungen,
* von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Wah­rung berech­tig­ter Interessen.

Berech­tig­te Inter­es­sen kön­nen ins­be­son­de­re die geord­ne­te Orga­ni­sa­ti­on und siche­re Durch­füh­rung der Ver­an­stal­tung, die Kom­mu­ni­ka­ti­on mit Erzie­hungs­be­rech­tig­ten und Teil­neh­men­den sowie die Gel­tend­ma­chung, Aus­übung oder Ver­tei­di­gung recht­li­cher Ansprü­che sein.

Soweit Gesund­heits­da­ten ver­ar­bei­tet wer­den, erfolgt dies nur, soweit hier­für eine beson­de­re Rechts­grund­la­ge nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO besteht, ins­be­son­de­re auf Grund­la­ge einer aus­drück­li­chen Ein­wil­li­gung oder soweit die Ver­ar­bei­tung für den Schutz lebens­wich­ti­ger Inter­es­sen oder für die siche­re Durch­füh­rung der Ver­an­stal­tung erfor­der­lich ist. ([Eur-Lex][1])

5. Gesundheitsdaten

Gesund­heits­da­ten sind beson­ders sen­si­ble per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten.

Wir erhe­ben und ver­ar­bei­ten sol­che Anga­ben nur, soweit sie für die siche­re Durch­füh­rung der Ver­an­stal­tung, die Betreu­ung oder die Not­fall­vor­sor­ge erfor­der­lich sind oder eine sons­ti­ge zuläs­si­ge Rechts­grund­la­ge besteht.

Bit­te machen Sie nur sol­che Anga­ben, die für die kon­kre­te Ver­an­stal­tung tat­säch­lich rele­vant sind.

6. Emp­fän­ger der Daten

Ihre Daten wer­den nur an die­je­ni­gen Stel­len wei­ter­ge­ge­ben, die sie zur Erfül­lung der genann­ten Zwe­cke benötigen.

Dies kön­nen ins­be­son­de­re sein:

* intern zustän­di­ge Personen,
* mit der Orga­ni­sa­ti­on oder Durch­füh­rung befass­te Mit­ar­bei­ter, freie Mit­ar­bei­ter oder Hel­fer mit ent­spre­chen­der Zugriffsberechtigung,
* IT- und Kommunikationsdienstleister,
* Steu­er­be­ra­ter oder Buchhaltung,
* im Not­fall medi­zi­ni­sche Stel­len, Ret­tungs­diens­te oder sons­ti­ge erfor­der­li­che Hilfsdienste,
* Behör­den oder sons­ti­ge öffent­li­che Stel­len, soweit eine gesetz­li­che Ver­pflich­tung besteht.

7. Drittlandübermittlungen

Eine Über­mitt­lung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten an Emp­fän­ger in Staa­ten außer­halb der Euro­päi­schen Uni­on oder des Euro­päi­schen Wirt­schafts­raums fin­det nur statt, soweit dies für ein­ge­setz­te Diens­te erfor­der­lich ist und die gesetz­li­chen Vor­aus­set­zun­gen hier­für erfüllt sind.

Soweit kei­ne sol­che Über­mitt­lung statt­fin­det, erfolgt kei­ne Über­mitt­lung in Drittländer.

8. Speicherdauer

Wir spei­chern per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten nur so lan­ge, wie dies für die genann­ten Zwe­cke erfor­der­lich ist oder gesetz­li­che Auf­be­wah­rungs­pflich­ten bestehen.

Gesund­heits­be­zo­ge­ne Anga­ben wer­den beson­ders zurück­hal­tend ver­ar­bei­tet und gelöscht, sobald sie für die Durch­füh­rung und ange­mes­se­ne Nach­be­rei­tung nicht mehr erfor­der­lich sind und kei­ne gesetz­li­chen Auf­be­wah­rungs­pflich­ten entgegenstehen.

9. Pflicht zur Bereitstellung

Bestimm­te Anga­ben sind für Anmel­dung, siche­re Durch­füh­rung, Erreich­bar­keit und Not­fall­vor­sor­ge erforderlich.

Ohne die­se Anga­ben kann eine Teil­nah­me unter Umstän­den nicht oder nicht sicher ermög­licht werden.

10. Ihre Rechte

Sie haben im Rah­men der gesetz­li­chen Vor­aus­set­zun­gen ins­be­son­de­re das Recht auf

* Auskunft,
* Berichtigung,
* Löschung,
* Ein­schrän­kung der Verarbeitung,
* Datenübertragbarkeit,
* Wider­spruch gegen Ver­ar­bei­tun­gen, die auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruhen,
* Wider­ruf erteil­ter Ein­wil­li­gun­gen mit Wir­kung für die Zukunft. ([Eur-Lex][1])

11. Beschwerderecht

Sie haben das Recht, sich bei einer Daten­schutz­auf­sichts­be­hör­de zu beschweren.

12. Auto­ma­ti­sier­te Entscheidungen

Eine auto­ma­ti­sier­te Ent­schei­dungs­fin­dung ein­schließ­lich Pro­fil­ing fin­det nicht statt.

13. Foto‑, Video- und Tonaufnahmen

Soweit Foto‑, Video- oder Ton­auf­nah­men erstellt wer­den, infor­mie­ren wir hier­über gesondert.

Soweit erfor­der­lich, holen wir hier­für eine geson­der­te Ein­wil­li­gung ein.

14. Stand und Änderungen

Die­se Daten­schutz­hin­wei­se gel­ten in der jeweils bei Anmel­dung bereit­ge­stell­ten Fassung.

Stand:
1.3.2026


[1]: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj?locale=de&utm_source=chatgpt.com „Ver­ord­nung – 2016/679 – DE – Daten­schutz Grundverordnung“

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