Teilnahmebedingungen, AGB & Datenschutz
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten juristischen Informationen. Speziell die Teilnahmebedingungen sollten gründlich gelesen werden, da sie dem reibungslosen Ablauf der Gruppen dienen!
Teilnahmebedingungen
Zusatzvereinbarung zur Aufsichtspflicht, Haftung und Schadensregulierung
Die Sorgeberechtigten nehmen zur Kenntnis, dass die Teilnahme an natur‑, erlebnis- und outdoorpädagogischen Angeboten mit üblichen Risiken verbunden sein kann. Die Veranstalter treffen angemessene Sicherheitsvorkehrungen, geben erforderliche Einweisungen und achten auf einen geordneten Ablauf der Veranstaltung.
Aufsichtspflicht bei Veranstaltungen mit anwesenden Sorgeberechtigten
Bei Veranstaltungen, Seminaren oder Familienangeboten, an denen Sorgeberechtigte gemeinsam mit ihrem Kind teilnehmen, verbleibt die Aufsichtspflicht während der gesamten Veranstaltung grundsätzlich bei den Sorgeberechtigten. Dies gilt insbesondere für Pausen, freie Spielzeiten, Wege auf dem Gelände, Essenszeiten, unbeaufsichtigte Aufenthaltsbereiche sowie Situationen außerhalb ausdrücklich angeleiteter Programmpunkte.
Die Sorgeberechtigten verpflichten sich, ihr Kind alters- und situationsgerecht zu beaufsichtigen, auf die Einhaltung der Veranstaltungsregeln hinzuwirken und Anweisungen der Veranstalter zu beachten.
Ausnahme bei ausdrücklich betreuten Kinder- oder Jugendgruppen
Eine hiervon abweichende Übernahme der Aufsicht durch die Veranstalter erfolgt nur bei Angeboten oder Programmpunkten, die ausdrücklich als betreute Kinder- oder Jugendgruppe ohne Anwesenheit der Sorgeberechtigten ausgeschrieben oder vereinbart sind. In diesem Fall übernehmen die Veranstalter die Aufsicht im vereinbarten zeitlichen, räumlichen und inhaltlichen Rahmen des jeweiligen Angebots.
Außerhalb dieses ausdrücklich vereinbarten Rahmens, insbesondere vor Beginn und nach Ende der Betreuungszeit sowie bei Bring- und Abholsituationen, verbleibt die Aufsichtspflicht bei den Sorgeberechtigten.
Schäden durch teilnehmende Kinder und Jugendliche
Die Sorgeberechtigten verpflichten sich, ihr Kind vor Beginn der Veranstaltung altersgerecht über den sorgfältigen Umgang mit Räumen, Gelände, Ausrüstung, Werkzeugen, Materialien, Naturflächen und Gegenständen Dritter zu informieren.
Für Schäden, die durch das teilnehmende Kind vorsätzlich oder fahrlässig verursacht werden, haften das Kind und/oder die Sorgeberechtigten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere bei mutwilliger Beschädigung, unsachgemäßem Gebrauch von Ausrüstung, Missachtung ausdrücklicher Sicherheits- oder Verhaltensanweisungen oder bei Schäden infolge unzureichender Beaufsichtigung durch die Sorgeberechtigten.
Schäden durch Sorgeberechtigte oder Begleitpersonen
Für Schäden, die durch Sorgeberechtigte, Begleitpersonen oder von ihnen mitgebrachte Personen vorsätzlich oder fahrlässig verursacht werden, haften diese im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere für Schäden an Räumen, Gelände, Einrichtung, Ausrüstung, Werkzeugen, Fahrzeugen, Naturflächen oder Gegenständen Dritter.
Mitwirkungs- und Informationspflichten
Die Sorgeberechtigten verpflichten sich, die Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung über wesentliche Umstände zu informieren, die für die sichere Teilnahme des Kindes oder den Schutz anderer Teilnehmer von Bedeutung sein können. Dazu gehören insbesondere gesundheitliche Besonderheiten, Allergien, Medikamente, bekannte Verhaltensrisiken, besonderer Betreuungsbedarf oder sonstige Umstände, die im Rahmen eines Gruppen‑, Natur- oder Outdoorangebots relevant sein können.
Für Schäden, die darauf beruhen, dass solche Angaben nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig gemacht wurden, haften die Sorgeberechtigten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Haftpflichtversicherung
Den Sorgeberechtigten wird dringend empfohlen, vor Teilnahme eine private Haftpflichtversicherung zu prüfen oder abzuschließen, die auch Schäden durch minderjährige Kinder sowie Schäden im Rahmen von Freizeit‑, Gruppen‑, Natur- und Outdoorveranstaltungen umfasst. Dies gilt auch für Schäden, die durch die Sorgeberechtigten selbst oder mitgebrachte Begleitpersonen verursacht werden.
Die Teilnahme erfolgt in Kenntnis dieser Regelungen. Eine weitergehende Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
Die Sorgeberechtigten nehmen zur Kenntnis, dass die Teilnahme an natur‑, erlebnis- und outdoorpädagogischen Angeboten mit üblichen Risiken verbunden sein kann. Die Veranstalter treffen angemessene Sicherheitsvorkehrungen, geben erforderliche Einweisungen und achten auf einen geordneten Ablauf der Veranstaltung.
Aufsichtspflicht bei Veranstaltungen mit anwesenden Sorgeberechtigten
Bei Veranstaltungen, Seminaren oder Familienangeboten, an denen Sorgeberechtigte gemeinsam mit ihrem Kind teilnehmen, verbleibt die Aufsichtspflicht während der gesamten Veranstaltung grundsätzlich bei den Sorgeberechtigten. Dies gilt insbesondere für Pausen, freie Spielzeiten, Wege auf dem Gelände, Essenszeiten, unbeaufsichtigte Aufenthaltsbereiche sowie Situationen außerhalb ausdrücklich angeleiteter Programmpunkte.
Die Sorgeberechtigten verpflichten sich, ihr Kind alters- und situationsgerecht zu beaufsichtigen, auf die Einhaltung der Veranstaltungsregeln hinzuwirken und Anweisungen der Veranstalter zu beachten.
Ausnahme bei ausdrücklich betreuten Kinder- oder Jugendgruppen
Eine hiervon abweichende Übernahme der Aufsicht durch die Veranstalter erfolgt nur bei Angeboten oder Programmpunkten, die ausdrücklich als betreute Kinder- oder Jugendgruppe ohne Anwesenheit der Sorgeberechtigten ausgeschrieben oder vereinbart sind. In diesem Fall übernehmen die Veranstalter die Aufsicht im vereinbarten zeitlichen, räumlichen und inhaltlichen Rahmen des jeweiligen Angebots.
Außerhalb dieses ausdrücklich vereinbarten Rahmens, insbesondere vor Beginn und nach Ende der Betreuungszeit sowie bei Bring- und Abholsituationen, verbleibt die Aufsichtspflicht bei den Sorgeberechtigten.
Schäden durch teilnehmende Kinder und Jugendliche
Die Sorgeberechtigten verpflichten sich, ihr Kind vor Beginn der Veranstaltung altersgerecht über den sorgfältigen Umgang mit Räumen, Gelände, Ausrüstung, Werkzeugen, Materialien, Naturflächen und Gegenständen Dritter zu informieren.
Für Schäden, die durch das teilnehmende Kind vorsätzlich oder fahrlässig verursacht werden, haften das Kind und/oder die Sorgeberechtigten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere bei mutwilliger Beschädigung, unsachgemäßem Gebrauch von Ausrüstung, Missachtung ausdrücklicher Sicherheits- oder Verhaltensanweisungen oder bei Schäden infolge unzureichender Beaufsichtigung durch die Sorgeberechtigten.
Schäden durch Sorgeberechtigte oder Begleitpersonen
Für Schäden, die durch Sorgeberechtigte, Begleitpersonen oder von ihnen mitgebrachte Personen vorsätzlich oder fahrlässig verursacht werden, haften diese im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere für Schäden an Räumen, Gelände, Einrichtung, Ausrüstung, Werkzeugen, Fahrzeugen, Naturflächen oder Gegenständen Dritter.
Mitwirkungs- und Informationspflichten
Die Sorgeberechtigten verpflichten sich, die Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung über wesentliche Umstände zu informieren, die für die sichere Teilnahme des Kindes oder den Schutz anderer Teilnehmer von Bedeutung sein können. Dazu gehören insbesondere gesundheitliche Besonderheiten, Allergien, Medikamente, bekannte Verhaltensrisiken, besonderer Betreuungsbedarf oder sonstige Umstände, die im Rahmen eines Gruppen‑, Natur- oder Outdoorangebots relevant sein können.
Für Schäden, die darauf beruhen, dass solche Angaben nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig gemacht wurden, haften die Sorgeberechtigten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Haftpflichtversicherung
Den Sorgeberechtigten wird dringend empfohlen, vor Teilnahme eine private Haftpflichtversicherung zu prüfen oder abzuschließen, die auch Schäden durch minderjährige Kinder sowie Schäden im Rahmen von Freizeit‑, Gruppen‑, Natur- und Outdoorveranstaltungen umfasst. Dies gilt auch für Schäden, die durch die Sorgeberechtigten selbst oder mitgebrachte Begleitpersonen verursacht werden.
Die Teilnahme erfolgt in Kenntnis dieser Regelungen. Eine weitergehende Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für Jugendseminare, r‑auszeit Eltern-Kind-Angebote, Familienveranstaltungen, Workshops und vergleichbare Veranstaltungen
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle vom Veranstalter angebotenen Jugendseminare, r‑auszeit Eltern-Kind-Angebote, Familienveranstaltungen, Workshops, Gruppenangebote und vergleichbaren Veranstaltungen mit Outdoor‑, Natur‑, Feuer‑, Gruppenarbeits- oder Übernachtungselementen, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde.
Soweit für einzelne Veranstaltungen besondere Teilnahmebedingungen, Leistungsbeschreibungen oder Hinweise gelten, gehen diese den allgemeinen Regelungen dieser AGB vor.
2. Veranstalter
Veranstalter ist:
Dirk Liesenfeld
Waldsiedlung 1
14806 Bad Belzig
3. Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung erfolgt durch eine volljährige Person in Textform, insbesondere über das vorgesehene Anmeldeformular auf der Website.
Bei minderjährigen Teilnehmern erfolgt die Anmeldung durch eine sorgeberechtigte Person. Die anmeldende Person versichert, dass das Einverständnis weiterer sorgeberechtigter Personen, soweit erforderlich, vorliegt.
Bei Eltern-Kind- und Familienveranstaltungen nimmt die anmeldende erwachsene Person zugleich selbst an der Veranstaltung teil, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Anmeldung durch den Veranstalter schriftlich bestätigt und die erforderliche Anzahlung geleistet wurde.
Bei begrenzter Teilnehmerzahl werden Anmeldungen in der Reihenfolge der verbindlichen Anmeldung berücksichtigt. Maßgeblich ist der Eingang der angegebenen Anzahlung, sofern in der jeweiligen Ausschreibung nichts anderes geregelt ist.
4. Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind die in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung genannten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen.
Bei reinen Jugendveranstaltungen richtet sich das Teilnahmealter nach der jeweiligen Ausschreibung. Soweit dort nichts anderes angegeben ist, sind diese Veranstaltungen für Jugendliche im Alter von 13 bis 17 Jahren vorgesehen.
Bei Eltern-Kind- und Familienveranstaltungen ist die Teilnahme minderjähriger Kinder oder Jugendlicher nur gemeinsam mit mindestens einer sorgeberechtigten oder ausdrücklich bevollmächtigten volljährigen Begleitperson möglich.
Die begleitende erwachsene Person bleibt während der Veranstaltung grundsätzlich für das von ihr begleitete Kind verantwortlich. Dies gilt insbesondere außerhalb angeleiteter Programmpunkte, während Pausen, Essenszeiten, freier Zeiten, Ruhezeiten und Übernachtungszeiten.
Die Leitung der Veranstaltung, die Anleitung der Programmpunkte sowie die gesetzlichen Sicherheits- und Sorgfaltspflichten des Veranstalters bleiben hiervon unberührt.
Der Veranstalter kann eine Anmeldung ablehnen, wenn wichtige Gründe vorliegen. Dies gilt insbesondere, wenn erforderliche Angaben fehlen, die Veranstaltung aus fachlicher oder organisatorischer Sicht nicht geeignet erscheint oder Umstände vorliegen, die eine sichere Durchführung erheblich erschweren könnten.
5. Teilnahmebeitrag und Fälligkeit
Es gilt der für die jeweilige Veranstaltung ausgeschriebene Teilnahmebeitrag.
Anzahlung, Restzahlung und sonstige Zahlungsmodalitäten richten sich nach der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung oder der Anmeldebestätigung.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der restliche Teilnahmebeitrag spätestens vor Veranstaltungsbeginn vollständig zu zahlen.
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung kann der Veranstalter den Platz anderweitig vergeben, sofern zuvor eine angemessene Zahlungsfrist gesetzt wurde oder die Zahlung trotz entsprechender Erinnerung ausbleibt.
6. Rücktritt / Stornierung durch den Teilnehmer
Ein Rücktritt von der Anmeldung ist in Textform zu erklären.
Bei Rücktritt wird eine pauschalierte Stornierungsgebühr in Höhe der geleisteten Anzahlung fällig beziehungsweise einbehalten.
Dem Vertragspartner bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Kann der frei gewordene Platz anderweitig besetzt werden, wird die Anzahlung abzüglich bereits entstandener Kosten und eines angemessenen Bearbeitungsaufwandes erstattet, soweit dies im konkreten Fall möglich und zumutbar ist.
Bei Nichtantritt der Veranstaltung ohne vorherige Rücktrittserklärung besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Beträge, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
7. Hinweis zum Widerrufsrecht
Soweit es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt und für die Veranstaltung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, besteht nach den gesetzlichen Vorschriften in der Regel kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Sollte im Einzelfall ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen, wird hierüber gesondert informiert.
8. Absage, Änderungen und Verlegung durch den Veranstalter
Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen, zu verlegen oder in zumutbarer Weise zu ändern.
Wichtige Gründe sind insbesondere:
* Erkrankung oder Ausfall der Leitung
* Unterschreiten einer Mindestteilnehmerzahl
* witterungsbedingte oder sicherheitsbedingte Umstände
* behördliche Anordnungen
* Umstände auf dem Gelände, die eine sichere Durchführung nicht zulassen
* Ausfall von Unterkunft, Infrastruktur oder erforderlicher Ausstattung
* sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die die Durchführung erheblich erschweren oder unmöglich machen
Im Fall einer Absage durch den Veranstalter werden bereits gezahlte Teilnahmebeiträge erstattet.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ersatz von Reise‑, Übernachtungs- oder sonstigen Zusatzkosten, bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Der Veranstalter ist berechtigt, einzelne Programmpunkte aus Sicherheits‑, Wetter‑, Organisations- oder Gruppengründen anzupassen, zu ersetzen oder entfallen zu lassen, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung dadurch nicht wesentlich verändert wird.
9. Gesundheitsangaben und Mitwirkungspflichten
Die anmeldende Person ist verpflichtet, alle für die sichere Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.
Dies gilt bei minderjährigen Teilnehmern insbesondere für gesundheitliche Besonderheiten, Allergien, Medikamente, psychische Besonderheiten, medizinische Diagnosen, Belastbarkeit, Notfallkontakte und sonstige Umstände, die für Betreuung, Sicherheit oder Notfälle bedeutsam sein können.
Bei Eltern-Kind- und Familienveranstaltungen gilt diese Mitwirkungspflicht auch für teilnehmende Erwachsene, soweit entsprechende Angaben für die sichere Durchführung der Veranstaltung relevant sind.
Änderungen solcher Angaben sind dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen.
Die Teilnehmer beziehungsweise die Sorgeberechtigten tragen dafür Sorge, dass die teilnehmenden Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen gesundheitlich und emotional zur Teilnahme geeignet sind.
Der Veranstalter kann die Teilnahme ablehnen oder beenden, wenn wesentliche Informationen fehlen, unzutreffend sind oder sich während der Veranstaltung zeigt, dass eine sichere Teilnahme nicht gewährleistet werden kann.
10. Übernachtung und Unterbringung
Die Übernachtung erfolgt – je nach Veranstaltung und verfügbarer Kapazität – im Zelt, in einfachen Schlafräumen, in Gästezimmern oder auf zugewiesenen festen Schlafplätzen.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Übernachtungsform besteht nur, wenn dies ausdrücklich zugesagt wurde.
Feste Schlafplätze können je nach Verfügbarkeit als einfache Alternative zum Zelt angeboten werden und verfügen gegebenenfalls nicht über denselben Komfort wie eine reguläre Unterkunft.
Bei Eltern-Kind- und Familienveranstaltungen erfolgt die Unterbringung grundsätzlich familienbezogen oder nach der jeweils ausgeschriebenen Regelung.
Die Teilnehmer sind verpflichtet, Schlafplätze, Räume, Gelände, sanitäre Anlagen und Ausstattung pfleglich zu behandeln und die geltenden Haus‑, Gelände- und Sicherheitsregeln einzuhalten.
11. Regeln, Sicherheit und Ausschluss von der Teilnahme
Die Teilnehmer sind verpflichtet, die Sicherheitsanweisungen der Leitung zu beachten und sich so zu verhalten, dass sie sich selbst, andere Teilnehmer, die Leitung, Tiere, Gelände, Gebäude und Ausstattung nicht gefährden oder beschädigen.
Der Veranstalter kann Teilnehmer, begleitende Erwachsene, Kinder, Jugendliche oder Familien ganz oder zeitweise von der Veranstaltung ausschließen, wenn
* erhebliche Regelverstöße vorliegen,
* Anweisungen der Leitung wiederholt missachtet werden,
* andere Teilnehmer gefährdet werden,
* wesentliche, für die Sicherheit bedeutsame Umstände verschwiegen wurden,
* das Verhalten die Durchführung der Veranstaltung erheblich stört,
* der Verdacht auf Alkohol‑, Drogen- oder sonstigen Substanzkonsum während der Veranstaltung besteht,
* Gewalt, Drohungen, erhebliche Grenzverletzungen oder grob respektloses Verhalten auftreten.
Bei minderjährigen Teilnehmern ist die sorgeberechtigte oder begleitende erwachsene Person verpflichtet, die weitere Betreuung sicherzustellen und erforderlichenfalls das Kind oder den Jugendlichen unverzüglich abzuholen beziehungsweise mit ihm die Veranstaltung zu verlassen.
Bei Eltern-Kind- und Familienveranstaltungen kann der Ausschluss auch die gesamte Familie betreffen, wenn eine sichere oder geordnete weitere Teilnahme nicht möglich ist.
In einem solchen Fall besteht grundsätzlich kein Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung des Teilnahmebeitrags, sofern der Ausschluss aus wichtigem Grund erfolgt.
12. Besondere Hinweise zum Veranstaltungscharakter
Die Veranstaltungen können Elemente der Gruppenarbeit, Naturerfahrung, Aufenthalt im Freien, Aufenthalt an einer Feuerstelle, einfache Übernachtung, körperliche Aktivität sowie angeleitete Selbsterfahrungs‑, Achtsamkeits- oder Reflexionselemente enthalten.
Bei Eltern-Kind- und Familienveranstaltungen richten sich einzelne Elemente ausdrücklich an das gemeinsame Erleben von Eltern und Kindern.
Outdoor‑, Natur- und Feuerangebote sind trotz sorgfältiger Vorbereitung mit typischen Risiken verbunden, etwa unebenem Gelände, Witterungseinflüssen, Insekten, Pflanzen, Rauch, Feuer, Werkzeugen, Holz, Stolperstellen oder körperlicher Anstrengung.
Die Teilnehmer verpflichten sich, den eigenen Fähigkeiten entsprechend achtsam mitzuwirken und die Leitung rechtzeitig zu informieren, wenn sie sich überfordert fühlen, gesundheitliche Beschwerden auftreten oder besondere Unterstützung erforderlich ist.
Die Veranstaltungen ersetzen keine ärztliche, psychotherapeutische oder psychiatrische Behandlung, sofern dies nicht ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.
Dies entbindet den Veranstalter nicht von seinen gesetzlichen Pflichten.
13. Aufsicht bei Eltern-Kind- und Familienveranstaltungen
Bei Eltern-Kind- und Familienveranstaltungen verbleibt die Aufsichtspflicht grundsätzlich bei der begleitenden sorgeberechtigten oder bevollmächtigten erwachsenen Person.
Die begleitende erwachsene Person ist dafür verantwortlich, dass das von ihr begleitete Kind die vereinbarten Regeln einhält und sich nicht unbeaufsichtigt in gefährdende Situationen begibt.
Während angeleiteter Programmpunkte übernimmt der Veranstalter die fachliche Anleitung und sorgt im Rahmen seiner gesetzlichen Pflichten für eine sichere Durchführung.
Eine vollständige Übernahme der Aufsicht über einzelne Kinder findet bei Eltern-Kind- und Familienveranstaltungen nicht statt, sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
14. Handys, elektronische Geräte und Aufnahmen
Foto‑, Video- oder Tonaufnahmen durch den Veranstalter erfolgen nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung oder einer sonstigen zulässigen Rechtsgrundlage.
Eigene Foto‑, Video- oder Tonaufnahmen von anderen Teilnehmern sind nicht gestattet, sofern nicht alle betroffenen Personen beziehungsweise bei Minderjährigen deren Sorgeberechtigte ausdrücklich eingewilligt haben.
Bei reinen Kinder- und Jugendveranstaltungen kann die Mitnahme oder Nutzung elektronischer Geräte eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.
Bei Eltern-Kind- und Familienveranstaltungen ist die Nutzung elektronischer Geräte durch begleitende Erwachsene auf das notwendige Maß zu beschränken und während angeleiteter Programmpunkte grundsätzlich zu vermeiden.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl mitgebrachter Wertgegenstände oder elektronischer Geräte, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters vorliegt.
15. Haftung
Die Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern, freien Mitarbeitern, Kooperationspartnern und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
Für Schäden, die ein minderjähriger Teilnehmer schuldhaft verursacht, haften der Teilnehmer und die Sorgeberechtigten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Für Schäden, die ein erwachsener Teilnehmer schuldhaft verursacht, haftet dieser im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
16. Datenschutz
Es gelten die gesonderten Datenschutzhinweise des Veranstalters in ihrer jeweils bei Anmeldung bereitgestellten Fassung.
Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, soweit dies für Anmeldung, Durchführung, Abrechnung, Kommunikation, Sicherheit, Notfälle oder gesetzliche Pflichten erforderlich ist oder eine gesonderte Einwilligung vorliegt.
17. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Soweit zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere verbraucherschutzrechtliche oder reiserechtliche Vorschriften, Anwendung finden, gehen diese den Regelungen dieser AGB vor.
Stand: 23.06.2026
für Jugendseminare, r‑auszeit Eltern-Kind-Angebote, Familienveranstaltungen, Workshops und vergleichbare Veranstaltungen
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle vom Veranstalter angebotenen Jugendseminare, r‑auszeit Eltern-Kind-Angebote, Familienveranstaltungen, Workshops, Gruppenangebote und vergleichbaren Veranstaltungen mit Outdoor‑, Natur‑, Feuer‑, Gruppenarbeits- oder Übernachtungselementen, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde.
Soweit für einzelne Veranstaltungen besondere Teilnahmebedingungen, Leistungsbeschreibungen oder Hinweise gelten, gehen diese den allgemeinen Regelungen dieser AGB vor.
2. Veranstalter
Veranstalter ist:
Dirk Liesenfeld
Waldsiedlung 1
14806 Bad Belzig
3. Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung erfolgt durch eine volljährige Person in Textform, insbesondere über das vorgesehene Anmeldeformular auf der Website.
Bei minderjährigen Teilnehmern erfolgt die Anmeldung durch eine sorgeberechtigte Person. Die anmeldende Person versichert, dass das Einverständnis weiterer sorgeberechtigter Personen, soweit erforderlich, vorliegt.
Bei Eltern-Kind- und Familienveranstaltungen nimmt die anmeldende erwachsene Person zugleich selbst an der Veranstaltung teil, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Anmeldung durch den Veranstalter schriftlich bestätigt und die erforderliche Anzahlung geleistet wurde.
Bei begrenzter Teilnehmerzahl werden Anmeldungen in der Reihenfolge der verbindlichen Anmeldung berücksichtigt. Maßgeblich ist der Eingang der angegebenen Anzahlung, sofern in der jeweiligen Ausschreibung nichts anderes geregelt ist.
4. Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind die in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung genannten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen.
Bei reinen Jugendveranstaltungen richtet sich das Teilnahmealter nach der jeweiligen Ausschreibung. Soweit dort nichts anderes angegeben ist, sind diese Veranstaltungen für Jugendliche im Alter von 13 bis 17 Jahren vorgesehen.
Bei Eltern-Kind- und Familienveranstaltungen ist die Teilnahme minderjähriger Kinder oder Jugendlicher nur gemeinsam mit mindestens einer sorgeberechtigten oder ausdrücklich bevollmächtigten volljährigen Begleitperson möglich.
Die begleitende erwachsene Person bleibt während der Veranstaltung grundsätzlich für das von ihr begleitete Kind verantwortlich. Dies gilt insbesondere außerhalb angeleiteter Programmpunkte, während Pausen, Essenszeiten, freier Zeiten, Ruhezeiten und Übernachtungszeiten.
Die Leitung der Veranstaltung, die Anleitung der Programmpunkte sowie die gesetzlichen Sicherheits- und Sorgfaltspflichten des Veranstalters bleiben hiervon unberührt.
Der Veranstalter kann eine Anmeldung ablehnen, wenn wichtige Gründe vorliegen. Dies gilt insbesondere, wenn erforderliche Angaben fehlen, die Veranstaltung aus fachlicher oder organisatorischer Sicht nicht geeignet erscheint oder Umstände vorliegen, die eine sichere Durchführung erheblich erschweren könnten.
5. Teilnahmebeitrag und Fälligkeit
Es gilt der für die jeweilige Veranstaltung ausgeschriebene Teilnahmebeitrag.
Anzahlung, Restzahlung und sonstige Zahlungsmodalitäten richten sich nach der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung oder der Anmeldebestätigung.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der restliche Teilnahmebeitrag spätestens vor Veranstaltungsbeginn vollständig zu zahlen.
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung kann der Veranstalter den Platz anderweitig vergeben, sofern zuvor eine angemessene Zahlungsfrist gesetzt wurde oder die Zahlung trotz entsprechender Erinnerung ausbleibt.
6. Rücktritt / Stornierung durch den Teilnehmer
Ein Rücktritt von der Anmeldung ist in Textform zu erklären.
Bei Rücktritt wird eine pauschalierte Stornierungsgebühr in Höhe der geleisteten Anzahlung fällig beziehungsweise einbehalten.
Dem Vertragspartner bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Kann der frei gewordene Platz anderweitig besetzt werden, wird die Anzahlung abzüglich bereits entstandener Kosten und eines angemessenen Bearbeitungsaufwandes erstattet, soweit dies im konkreten Fall möglich und zumutbar ist.
Bei Nichtantritt der Veranstaltung ohne vorherige Rücktrittserklärung besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Beträge, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
7. Hinweis zum Widerrufsrecht
Soweit es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt und für die Veranstaltung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, besteht nach den gesetzlichen Vorschriften in der Regel kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Sollte im Einzelfall ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen, wird hierüber gesondert informiert.
8. Absage, Änderungen und Verlegung durch den Veranstalter
Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen, zu verlegen oder in zumutbarer Weise zu ändern.
Wichtige Gründe sind insbesondere:
* Erkrankung oder Ausfall der Leitung
* Unterschreiten einer Mindestteilnehmerzahl
* witterungsbedingte oder sicherheitsbedingte Umstände
* behördliche Anordnungen
* Umstände auf dem Gelände, die eine sichere Durchführung nicht zulassen
* Ausfall von Unterkunft, Infrastruktur oder erforderlicher Ausstattung
* sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die die Durchführung erheblich erschweren oder unmöglich machen
Im Fall einer Absage durch den Veranstalter werden bereits gezahlte Teilnahmebeiträge erstattet.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ersatz von Reise‑, Übernachtungs- oder sonstigen Zusatzkosten, bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Der Veranstalter ist berechtigt, einzelne Programmpunkte aus Sicherheits‑, Wetter‑, Organisations- oder Gruppengründen anzupassen, zu ersetzen oder entfallen zu lassen, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung dadurch nicht wesentlich verändert wird.
9. Gesundheitsangaben und Mitwirkungspflichten
Die anmeldende Person ist verpflichtet, alle für die sichere Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.
Dies gilt bei minderjährigen Teilnehmern insbesondere für gesundheitliche Besonderheiten, Allergien, Medikamente, psychische Besonderheiten, medizinische Diagnosen, Belastbarkeit, Notfallkontakte und sonstige Umstände, die für Betreuung, Sicherheit oder Notfälle bedeutsam sein können.
Bei Eltern-Kind- und Familienveranstaltungen gilt diese Mitwirkungspflicht auch für teilnehmende Erwachsene, soweit entsprechende Angaben für die sichere Durchführung der Veranstaltung relevant sind.
Änderungen solcher Angaben sind dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen.
Die Teilnehmer beziehungsweise die Sorgeberechtigten tragen dafür Sorge, dass die teilnehmenden Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen gesundheitlich und emotional zur Teilnahme geeignet sind.
Der Veranstalter kann die Teilnahme ablehnen oder beenden, wenn wesentliche Informationen fehlen, unzutreffend sind oder sich während der Veranstaltung zeigt, dass eine sichere Teilnahme nicht gewährleistet werden kann.
10. Übernachtung und Unterbringung
Die Übernachtung erfolgt – je nach Veranstaltung und verfügbarer Kapazität – im Zelt, in einfachen Schlafräumen, in Gästezimmern oder auf zugewiesenen festen Schlafplätzen.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Übernachtungsform besteht nur, wenn dies ausdrücklich zugesagt wurde.
Feste Schlafplätze können je nach Verfügbarkeit als einfache Alternative zum Zelt angeboten werden und verfügen gegebenenfalls nicht über denselben Komfort wie eine reguläre Unterkunft.
Bei Eltern-Kind- und Familienveranstaltungen erfolgt die Unterbringung grundsätzlich familienbezogen oder nach der jeweils ausgeschriebenen Regelung.
Die Teilnehmer sind verpflichtet, Schlafplätze, Räume, Gelände, sanitäre Anlagen und Ausstattung pfleglich zu behandeln und die geltenden Haus‑, Gelände- und Sicherheitsregeln einzuhalten.
11. Regeln, Sicherheit und Ausschluss von der Teilnahme
Die Teilnehmer sind verpflichtet, die Sicherheitsanweisungen der Leitung zu beachten und sich so zu verhalten, dass sie sich selbst, andere Teilnehmer, die Leitung, Tiere, Gelände, Gebäude und Ausstattung nicht gefährden oder beschädigen.
Der Veranstalter kann Teilnehmer, begleitende Erwachsene, Kinder, Jugendliche oder Familien ganz oder zeitweise von der Veranstaltung ausschließen, wenn
* erhebliche Regelverstöße vorliegen,
* Anweisungen der Leitung wiederholt missachtet werden,
* andere Teilnehmer gefährdet werden,
* wesentliche, für die Sicherheit bedeutsame Umstände verschwiegen wurden,
* das Verhalten die Durchführung der Veranstaltung erheblich stört,
* der Verdacht auf Alkohol‑, Drogen- oder sonstigen Substanzkonsum während der Veranstaltung besteht,
* Gewalt, Drohungen, erhebliche Grenzverletzungen oder grob respektloses Verhalten auftreten.
Bei minderjährigen Teilnehmern ist die sorgeberechtigte oder begleitende erwachsene Person verpflichtet, die weitere Betreuung sicherzustellen und erforderlichenfalls das Kind oder den Jugendlichen unverzüglich abzuholen beziehungsweise mit ihm die Veranstaltung zu verlassen.
Bei Eltern-Kind- und Familienveranstaltungen kann der Ausschluss auch die gesamte Familie betreffen, wenn eine sichere oder geordnete weitere Teilnahme nicht möglich ist.
In einem solchen Fall besteht grundsätzlich kein Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung des Teilnahmebeitrags, sofern der Ausschluss aus wichtigem Grund erfolgt.
12. Besondere Hinweise zum Veranstaltungscharakter
Die Veranstaltungen können Elemente der Gruppenarbeit, Naturerfahrung, Aufenthalt im Freien, Aufenthalt an einer Feuerstelle, einfache Übernachtung, körperliche Aktivität sowie angeleitete Selbsterfahrungs‑, Achtsamkeits- oder Reflexionselemente enthalten.
Bei Eltern-Kind- und Familienveranstaltungen richten sich einzelne Elemente ausdrücklich an das gemeinsame Erleben von Eltern und Kindern.
Outdoor‑, Natur- und Feuerangebote sind trotz sorgfältiger Vorbereitung mit typischen Risiken verbunden, etwa unebenem Gelände, Witterungseinflüssen, Insekten, Pflanzen, Rauch, Feuer, Werkzeugen, Holz, Stolperstellen oder körperlicher Anstrengung.
Die Teilnehmer verpflichten sich, den eigenen Fähigkeiten entsprechend achtsam mitzuwirken und die Leitung rechtzeitig zu informieren, wenn sie sich überfordert fühlen, gesundheitliche Beschwerden auftreten oder besondere Unterstützung erforderlich ist.
Die Veranstaltungen ersetzen keine ärztliche, psychotherapeutische oder psychiatrische Behandlung, sofern dies nicht ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.
Dies entbindet den Veranstalter nicht von seinen gesetzlichen Pflichten.
13. Aufsicht bei Eltern-Kind- und Familienveranstaltungen
Bei Eltern-Kind- und Familienveranstaltungen verbleibt die Aufsichtspflicht grundsätzlich bei der begleitenden sorgeberechtigten oder bevollmächtigten erwachsenen Person.
Die begleitende erwachsene Person ist dafür verantwortlich, dass das von ihr begleitete Kind die vereinbarten Regeln einhält und sich nicht unbeaufsichtigt in gefährdende Situationen begibt.
Während angeleiteter Programmpunkte übernimmt der Veranstalter die fachliche Anleitung und sorgt im Rahmen seiner gesetzlichen Pflichten für eine sichere Durchführung.
Eine vollständige Übernahme der Aufsicht über einzelne Kinder findet bei Eltern-Kind- und Familienveranstaltungen nicht statt, sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
14. Handys, elektronische Geräte und Aufnahmen
Foto‑, Video- oder Tonaufnahmen durch den Veranstalter erfolgen nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung oder einer sonstigen zulässigen Rechtsgrundlage.
Eigene Foto‑, Video- oder Tonaufnahmen von anderen Teilnehmern sind nicht gestattet, sofern nicht alle betroffenen Personen beziehungsweise bei Minderjährigen deren Sorgeberechtigte ausdrücklich eingewilligt haben.
Bei reinen Kinder- und Jugendveranstaltungen kann die Mitnahme oder Nutzung elektronischer Geräte eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.
Bei Eltern-Kind- und Familienveranstaltungen ist die Nutzung elektronischer Geräte durch begleitende Erwachsene auf das notwendige Maß zu beschränken und während angeleiteter Programmpunkte grundsätzlich zu vermeiden.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl mitgebrachter Wertgegenstände oder elektronischer Geräte, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters vorliegt.
15. Haftung
Die Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern, freien Mitarbeitern, Kooperationspartnern und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
Für Schäden, die ein minderjähriger Teilnehmer schuldhaft verursacht, haften der Teilnehmer und die Sorgeberechtigten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Für Schäden, die ein erwachsener Teilnehmer schuldhaft verursacht, haftet dieser im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
16. Datenschutz
Es gelten die gesonderten Datenschutzhinweise des Veranstalters in ihrer jeweils bei Anmeldung bereitgestellten Fassung.
Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, soweit dies für Anmeldung, Durchführung, Abrechnung, Kommunikation, Sicherheit, Notfälle oder gesetzliche Pflichten erforderlich ist oder eine gesonderte Einwilligung vorliegt.
17. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Soweit zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere verbraucherschutzrechtliche oder reiserechtliche Vorschriften, Anwendung finden, gehen diese den Regelungen dieser AGB vor.
Stand: 23.06.2026
Datenschutz
DATENSCHUTZHINWEISE
für Jugendseminare, r‑auszeit Eltern-Kind-Angebote, Familienveranstaltungen, Workshops und vergleichbare Veranstaltungen
1. Verantwortlicher
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:
Dirk Liesenfeld
Waldsiedlung 1
14806 Bad Belzig
Telefon: 033841–444980
E‑Mail: [info@praxis-belzig.de](mailto:info@praxis-belzig.de)
Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht benannt.
2. Zwecke der Datenverarbeitung
Wir verarbeiten personenbezogene Daten zum Zweck
* der Bearbeitung von Anfragen,
* der Anmeldung und Durchführung der jeweiligen Veranstaltung,
* der Kommunikation mit Teilnehmern, Erziehungsberechtigten und begleitenden Erwachsenen,
* der Organisation von Anreise, Teilnahme, Verpflegung und Übernachtung,
* der Zuordnung von Kindern, Jugendlichen, Eltern und sonstigen Begleitpersonen,
* der Notfallvorsorge und der sicheren Durchführung der Veranstaltung,
* der Einschätzung besonderer Unterstützungs‑, Betreuungs- oder Sicherheitsbedarfe,
* der Zahlungsabwicklung, soweit erforderlich,
* der Dokumentation organisatorischer Abläufe,
* der Erfüllung gesetzlicher Pflichten,
* sowie gegebenenfalls zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche.
3. Verarbeitete Daten
Je nach Veranstaltung verarbeiten wir insbesondere folgende Daten:
* Stammdaten der teilnehmenden Kinder oder Jugendlichen, insbesondere Name und Alter,
* Stammdaten und Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten,
* Stammdaten und Kontaktdaten teilnehmender oder begleitender Erwachsener,
* Angaben zur familiären oder organisatorischen Zuordnung, insbesondere welches Kind von welcher erwachsenen Person begleitet wird,
* Notfallkontakte,
* organisatorische Angaben zur Teilnahme, Anreise, Abreise, Verpflegung und Übernachtung,
* Angaben zu gebuchten Zusatzleistungen oder besonderen Unterbringungswünschen,
* Kommunikationsdaten,
* Zahlungsdaten, soweit erforderlich,
* Angaben zu gesundheitlichen Besonderheiten, Allergien, Unverträglichkeiten, Medikamenten oder sonstigen relevanten Einschränkungen, soweit diese für Sicherheit, Betreuung oder Notfälle erforderlich sind,
* sonstige Angaben, die die anmeldende Person freiwillig mitteilt und die für die Durchführung der Veranstaltung relevant sein können.
4. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt je nach Fall insbesondere auf Grundlage
* von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und zur Durchführung des Vertrags,
* von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen,
* von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Wahrung berechtigter Interessen,
* sowie, soweit erforderlich, von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO auf Grundlage einer Einwilligung.
Berechtigte Interessen können insbesondere die geordnete Organisation und sichere Durchführung der Veranstaltung, die Kommunikation mit Teilnehmern, Erziehungsberechtigten und begleitenden Erwachsenen, die Notfallvorsorge, der Schutz der Teilnehmer sowie die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche sein.
Soweit Gesundheitsdaten oder sonstige besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden, erfolgt dies nur, soweit hierfür eine besondere Rechtsgrundlage nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO besteht. Dies kann insbesondere eine ausdrückliche Einwilligung sein oder, in Notfällen, die Verarbeitung zum Schutz lebenswichtiger Interessen.
5. Gesundheitsdaten und besondere Angaben
Gesundheitsdaten sind besonders sensible personenbezogene Daten.
Wir erheben und verarbeiten solche Angaben nur, soweit sie für die sichere Durchführung der Veranstaltung, die Betreuung, die Einschätzung der Belastbarkeit, den Umgang mit Allergien, Unverträglichkeiten oder Medikamenten oder die Notfallvorsorge erforderlich sind oder eine sonstige zulässige Rechtsgrundlage besteht.
Dies kann insbesondere Angaben betreffen zu:
* Allergien und Unverträglichkeiten,
* Medikamenten,
* körperlichen Erkrankungen oder Einschränkungen,
* psychischen Besonderheiten,
* Diagnosen, soweit sie für Sicherheit, Belastbarkeit oder Betreuung bedeutsam sind,
* besonderem Unterstützungsbedarf,
* Notfallmaßnahmen oder Hinweisen für Rettungsdienste.
Bitte machen Sie nur solche Angaben, die für die konkrete Veranstaltung tatsächlich relevant sind.
Bei Eltern-Kind- und Familienveranstaltungen können entsprechende Angaben sowohl für minderjährige Teilnehmer als auch für teilnehmende oder begleitende Erwachsene relevant sein.
6. Empfänger der Daten
Ihre Daten werden nur an diejenigen Stellen weitergegeben, die sie zur Erfüllung der genannten Zwecke benötigen.
Dies können insbesondere sein:
* intern zuständige Personen,
* mit der Organisation oder Durchführung befasste Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Kooperationspartner oder Helfer mit entsprechender Zugriffsberechtigung,
* Personen, die mit Betreuung, Anleitung, Verpflegung, Unterkunft oder Organisation befasst sind, soweit dies für die konkrete Veranstaltung erforderlich ist,
* IT- und Kommunikationsdienstleister,
* Zahlungsdienstleister oder Banken, soweit erforderlich,
* Steuerberater oder Buchhaltung,
* im Notfall medizinische Stellen, Rettungsdienste, Ärzte oder sonstige erforderliche Hilfsdienste,
* Behörden oder sonstige öffentliche Stellen, soweit eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies für Organisation, Durchführung, Sicherheit, Abrechnung, gesetzliche Pflichten oder berechtigte Interessen erforderlich ist oder eine Einwilligung vorliegt.
7. Kommunikation
Die Kommunikation kann je nach Kontaktaufnahme und organisatorischem Ablauf per E‑Mail, Telefon, Post, Kontaktformular oder sonstigen üblichen Kommunikationswegen erfolgen.
Bei der Kommunikation per E‑Mail kann eine vollständige Vertraulichkeit technisch nicht garantiert werden. Bitte übermitteln Sie besonders sensible Angaben nur, wenn dies erforderlich ist.
Soweit für einzelne Veranstaltungen Messenger, Gruppenkommunikation oder digitale Organisationswege genutzt werden sollten, informieren wir hierüber gesondert.
8. Drittlandübermittlungen
Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Empfänger in Staaten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums findet nur statt, soweit dies für eingesetzte Dienste erforderlich ist und die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Soweit keine solche Übermittlung stattfindet, erfolgt keine Übermittlung in Drittländer.
9. Speicherdauer
Wir speichern personenbezogene Daten nur so lange, wie dies für die genannten Zwecke erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
Daten zur Anmeldung, Vertragsdurchführung, Zahlung und Abrechnung werden grundsätzlich für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert, soweit sie hierfür erforderlich sind.
Organisatorische Daten zur Veranstaltung werden gelöscht, sobald sie für Durchführung, Nachbereitung, Abrechnung, Dokumentation oder mögliche rechtliche Ansprüche nicht mehr erforderlich sind.
Gesundheitsbezogene Angaben und sonstige besonders sensible Informationen werden besonders zurückhaltend verarbeitet und gelöscht, sobald sie für die Durchführung, Notfallvorsorge und angemessene Nachbereitung der Veranstaltung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Gründe für eine weitere Speicherung entgegenstehen.
10. Pflicht zur Bereitstellung
Bestimmte Angaben sind für Anmeldung, Vertragsdurchführung, sichere Durchführung, Erreichbarkeit und Notfallvorsorge erforderlich.
Ohne diese Angaben kann eine Teilnahme unter Umständen nicht oder nicht sicher ermöglicht werden.
Dies betrifft insbesondere Kontaktdaten, Angaben zu teilnehmenden Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, Notfallkontakte sowie solche gesundheitlichen oder organisatorischen Angaben, die für die konkrete Veranstaltung wesentlich sind.
Freiwillige Angaben sind als solche zu behandeln, soweit sie für die Teilnahme nicht zwingend erforderlich sind.
11. Einwilligungen und Widerruf
Soweit eine Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht, kann diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die bis zum Widerruf auf Grundlage der Einwilligung erfolgt ist.
Bei minderjährigen Teilnehmern erfolgt eine erforderliche Einwilligung in der Regel durch die sorgeberechtigte Person, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
12. Foto‑, Video- und Tonaufnahmen
Foto‑, Video- oder Tonaufnahmen durch den Veranstalter erfolgen nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung oder einer sonstigen zulässigen Rechtsgrundlage.
Soweit Aufnahmen zu Dokumentations‑, Öffentlichkeits‑, Website‑, Social-Media- oder Werbezwecken verwendet werden sollen, wird hierfür gesondert informiert und, soweit erforderlich, eine gesonderte Einwilligung eingeholt.
Eigene Foto‑, Video- oder Tonaufnahmen von anderen Teilnehmern sind nicht gestattet, sofern nicht alle betroffenen Personen beziehungsweise bei Minderjährigen deren Sorgeberechtigte ausdrücklich eingewilligt haben.
13. Ihre Rechte
Sie haben im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere das Recht auf
* Auskunft,
* Berichtigung,
* Löschung,
* Einschränkung der Verarbeitung,
* Datenübertragbarkeit,
* Widerspruch gegen Verarbeitungen, die auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruhen,
* Widerruf erteilter Einwilligungen mit Wirkung für die Zukunft.
Zur Ausübung Ihrer Rechte können Sie sich jederzeit an den oben genannten Verantwortlichen wenden.
14. Beschwerderecht
Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.
Zuständig ist insbesondere die Datenschutzaufsichtsbehörde des Bundeslandes, in dem der Verantwortliche seinen Sitz hat.
15. Automatisierte Entscheidungen
Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling findet nicht statt.
16. Datensicherheit
Wir treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um personenbezogene Daten gegen Verlust, Missbrauch, unbefugten Zugriff, Veränderung oder unbefugte Weitergabe zu schützen.
Der Zugriff auf personenbezogene Daten wird auf diejenigen Personen beschränkt, die diese Daten zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben benötigen.
17. Stand und Änderungen
Diese Datenschutzhinweise gelten in der jeweils bei Anmeldung bereitgestellten Fassung.
Wir behalten uns vor, diese Datenschutzhinweise anzupassen, wenn sich Abläufe, eingesetzte Dienste, gesetzliche Anforderungen oder organisatorische Rahmenbedingungen ändern.
Stand: 23.06.2026
für Jugendseminare, r‑auszeit Eltern-Kind-Angebote, Familienveranstaltungen, Workshops und vergleichbare Veranstaltungen
1. Verantwortlicher
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:
Dirk Liesenfeld
Waldsiedlung 1
14806 Bad Belzig
Telefon: 033841–444980
E‑Mail: [info@praxis-belzig.de](mailto:info@praxis-belzig.de)
Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht benannt.
2. Zwecke der Datenverarbeitung
Wir verarbeiten personenbezogene Daten zum Zweck
* der Bearbeitung von Anfragen,
* der Anmeldung und Durchführung der jeweiligen Veranstaltung,
* der Kommunikation mit Teilnehmern, Erziehungsberechtigten und begleitenden Erwachsenen,
* der Organisation von Anreise, Teilnahme, Verpflegung und Übernachtung,
* der Zuordnung von Kindern, Jugendlichen, Eltern und sonstigen Begleitpersonen,
* der Notfallvorsorge und der sicheren Durchführung der Veranstaltung,
* der Einschätzung besonderer Unterstützungs‑, Betreuungs- oder Sicherheitsbedarfe,
* der Zahlungsabwicklung, soweit erforderlich,
* der Dokumentation organisatorischer Abläufe,
* der Erfüllung gesetzlicher Pflichten,
* sowie gegebenenfalls zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche.
3. Verarbeitete Daten
Je nach Veranstaltung verarbeiten wir insbesondere folgende Daten:
* Stammdaten der teilnehmenden Kinder oder Jugendlichen, insbesondere Name und Alter,
* Stammdaten und Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten,
* Stammdaten und Kontaktdaten teilnehmender oder begleitender Erwachsener,
* Angaben zur familiären oder organisatorischen Zuordnung, insbesondere welches Kind von welcher erwachsenen Person begleitet wird,
* Notfallkontakte,
* organisatorische Angaben zur Teilnahme, Anreise, Abreise, Verpflegung und Übernachtung,
* Angaben zu gebuchten Zusatzleistungen oder besonderen Unterbringungswünschen,
* Kommunikationsdaten,
* Zahlungsdaten, soweit erforderlich,
* Angaben zu gesundheitlichen Besonderheiten, Allergien, Unverträglichkeiten, Medikamenten oder sonstigen relevanten Einschränkungen, soweit diese für Sicherheit, Betreuung oder Notfälle erforderlich sind,
* sonstige Angaben, die die anmeldende Person freiwillig mitteilt und die für die Durchführung der Veranstaltung relevant sein können.
4. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt je nach Fall insbesondere auf Grundlage
* von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und zur Durchführung des Vertrags,
* von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen,
* von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Wahrung berechtigter Interessen,
* sowie, soweit erforderlich, von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO auf Grundlage einer Einwilligung.
Berechtigte Interessen können insbesondere die geordnete Organisation und sichere Durchführung der Veranstaltung, die Kommunikation mit Teilnehmern, Erziehungsberechtigten und begleitenden Erwachsenen, die Notfallvorsorge, der Schutz der Teilnehmer sowie die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche sein.
Soweit Gesundheitsdaten oder sonstige besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden, erfolgt dies nur, soweit hierfür eine besondere Rechtsgrundlage nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO besteht. Dies kann insbesondere eine ausdrückliche Einwilligung sein oder, in Notfällen, die Verarbeitung zum Schutz lebenswichtiger Interessen.
5. Gesundheitsdaten und besondere Angaben
Gesundheitsdaten sind besonders sensible personenbezogene Daten.
Wir erheben und verarbeiten solche Angaben nur, soweit sie für die sichere Durchführung der Veranstaltung, die Betreuung, die Einschätzung der Belastbarkeit, den Umgang mit Allergien, Unverträglichkeiten oder Medikamenten oder die Notfallvorsorge erforderlich sind oder eine sonstige zulässige Rechtsgrundlage besteht.
Dies kann insbesondere Angaben betreffen zu:
* Allergien und Unverträglichkeiten,
* Medikamenten,
* körperlichen Erkrankungen oder Einschränkungen,
* psychischen Besonderheiten,
* Diagnosen, soweit sie für Sicherheit, Belastbarkeit oder Betreuung bedeutsam sind,
* besonderem Unterstützungsbedarf,
* Notfallmaßnahmen oder Hinweisen für Rettungsdienste.
Bitte machen Sie nur solche Angaben, die für die konkrete Veranstaltung tatsächlich relevant sind.
Bei Eltern-Kind- und Familienveranstaltungen können entsprechende Angaben sowohl für minderjährige Teilnehmer als auch für teilnehmende oder begleitende Erwachsene relevant sein.
6. Empfänger der Daten
Ihre Daten werden nur an diejenigen Stellen weitergegeben, die sie zur Erfüllung der genannten Zwecke benötigen.
Dies können insbesondere sein:
* intern zuständige Personen,
* mit der Organisation oder Durchführung befasste Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Kooperationspartner oder Helfer mit entsprechender Zugriffsberechtigung,
* Personen, die mit Betreuung, Anleitung, Verpflegung, Unterkunft oder Organisation befasst sind, soweit dies für die konkrete Veranstaltung erforderlich ist,
* IT- und Kommunikationsdienstleister,
* Zahlungsdienstleister oder Banken, soweit erforderlich,
* Steuerberater oder Buchhaltung,
* im Notfall medizinische Stellen, Rettungsdienste, Ärzte oder sonstige erforderliche Hilfsdienste,
* Behörden oder sonstige öffentliche Stellen, soweit eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies für Organisation, Durchführung, Sicherheit, Abrechnung, gesetzliche Pflichten oder berechtigte Interessen erforderlich ist oder eine Einwilligung vorliegt.
7. Kommunikation
Die Kommunikation kann je nach Kontaktaufnahme und organisatorischem Ablauf per E‑Mail, Telefon, Post, Kontaktformular oder sonstigen üblichen Kommunikationswegen erfolgen.
Bei der Kommunikation per E‑Mail kann eine vollständige Vertraulichkeit technisch nicht garantiert werden. Bitte übermitteln Sie besonders sensible Angaben nur, wenn dies erforderlich ist.
Soweit für einzelne Veranstaltungen Messenger, Gruppenkommunikation oder digitale Organisationswege genutzt werden sollten, informieren wir hierüber gesondert.
8. Drittlandübermittlungen
Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Empfänger in Staaten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums findet nur statt, soweit dies für eingesetzte Dienste erforderlich ist und die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Soweit keine solche Übermittlung stattfindet, erfolgt keine Übermittlung in Drittländer.
9. Speicherdauer
Wir speichern personenbezogene Daten nur so lange, wie dies für die genannten Zwecke erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
Daten zur Anmeldung, Vertragsdurchführung, Zahlung und Abrechnung werden grundsätzlich für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert, soweit sie hierfür erforderlich sind.
Organisatorische Daten zur Veranstaltung werden gelöscht, sobald sie für Durchführung, Nachbereitung, Abrechnung, Dokumentation oder mögliche rechtliche Ansprüche nicht mehr erforderlich sind.
Gesundheitsbezogene Angaben und sonstige besonders sensible Informationen werden besonders zurückhaltend verarbeitet und gelöscht, sobald sie für die Durchführung, Notfallvorsorge und angemessene Nachbereitung der Veranstaltung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Gründe für eine weitere Speicherung entgegenstehen.
10. Pflicht zur Bereitstellung
Bestimmte Angaben sind für Anmeldung, Vertragsdurchführung, sichere Durchführung, Erreichbarkeit und Notfallvorsorge erforderlich.
Ohne diese Angaben kann eine Teilnahme unter Umständen nicht oder nicht sicher ermöglicht werden.
Dies betrifft insbesondere Kontaktdaten, Angaben zu teilnehmenden Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, Notfallkontakte sowie solche gesundheitlichen oder organisatorischen Angaben, die für die konkrete Veranstaltung wesentlich sind.
Freiwillige Angaben sind als solche zu behandeln, soweit sie für die Teilnahme nicht zwingend erforderlich sind.
11. Einwilligungen und Widerruf
Soweit eine Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht, kann diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die bis zum Widerruf auf Grundlage der Einwilligung erfolgt ist.
Bei minderjährigen Teilnehmern erfolgt eine erforderliche Einwilligung in der Regel durch die sorgeberechtigte Person, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
12. Foto‑, Video- und Tonaufnahmen
Foto‑, Video- oder Tonaufnahmen durch den Veranstalter erfolgen nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung oder einer sonstigen zulässigen Rechtsgrundlage.
Soweit Aufnahmen zu Dokumentations‑, Öffentlichkeits‑, Website‑, Social-Media- oder Werbezwecken verwendet werden sollen, wird hierfür gesondert informiert und, soweit erforderlich, eine gesonderte Einwilligung eingeholt.
Eigene Foto‑, Video- oder Tonaufnahmen von anderen Teilnehmern sind nicht gestattet, sofern nicht alle betroffenen Personen beziehungsweise bei Minderjährigen deren Sorgeberechtigte ausdrücklich eingewilligt haben.
13. Ihre Rechte
Sie haben im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere das Recht auf
* Auskunft,
* Berichtigung,
* Löschung,
* Einschränkung der Verarbeitung,
* Datenübertragbarkeit,
* Widerspruch gegen Verarbeitungen, die auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruhen,
* Widerruf erteilter Einwilligungen mit Wirkung für die Zukunft.
Zur Ausübung Ihrer Rechte können Sie sich jederzeit an den oben genannten Verantwortlichen wenden.
14. Beschwerderecht
Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.
Zuständig ist insbesondere die Datenschutzaufsichtsbehörde des Bundeslandes, in dem der Verantwortliche seinen Sitz hat.
15. Automatisierte Entscheidungen
Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling findet nicht statt.
16. Datensicherheit
Wir treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um personenbezogene Daten gegen Verlust, Missbrauch, unbefugten Zugriff, Veränderung oder unbefugte Weitergabe zu schützen.
Der Zugriff auf personenbezogene Daten wird auf diejenigen Personen beschränkt, die diese Daten zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben benötigen.
17. Stand und Änderungen
Diese Datenschutzhinweise gelten in der jeweils bei Anmeldung bereitgestellten Fassung.
Wir behalten uns vor, diese Datenschutzhinweise anzupassen, wenn sich Abläufe, eingesetzte Dienste, gesetzliche Anforderungen oder organisatorische Rahmenbedingungen ändern.
Stand: 23.06.2026