Teilnahmebedingungen, AGB & Datenschutz

Teilnahmebedingungen

Zusatz­ver­ein­ba­rung zur Auf­sichts­pflicht, Haf­tung und Schadensregulierung
Die Sor­ge­be­rech­tig­ten neh­men zur Kennt­nis, dass die Teil­nah­me an natur‑, erleb­nis- und out­door­päd­ago­gi­schen Ange­bo­ten mit übli­chen Risi­ken ver­bun­den sein kann. Die Ver­an­stal­ter tref­fen ange­mes­se­ne Sicher­heits­vor­keh­run­gen, geben erfor­der­li­che Ein­wei­sun­gen und ach­ten auf einen geord­ne­ten Ablauf der Veranstaltung.
Auf­sichts­pflicht bei Ver­an­stal­tun­gen mit anwe­sen­den Sorgeberechtigten
Bei Ver­an­stal­tun­gen, Semi­na­ren oder Fami­li­en­an­ge­bo­ten, an denen Sor­ge­be­rech­tig­te gemein­sam mit ihrem Kind teil­neh­men, ver­bleibt die Auf­sichts­pflicht wäh­rend der gesam­ten Ver­an­stal­tung grund­sätz­lich bei den Sor­ge­be­rech­tig­ten. Dies gilt ins­be­son­de­re für Pau­sen, freie Spiel­zei­ten, Wege auf dem Gelän­de, Essens­zei­ten, unbe­auf­sich­tig­te Auf­ent­halts­be­rei­che sowie Situa­tio­nen außer­halb aus­drück­lich ange­lei­te­ter Programmpunkte.
Die Sor­ge­be­rech­tig­ten ver­pflich­ten sich, ihr Kind alters- und situa­ti­ons­ge­recht zu beauf­sich­ti­gen, auf die Ein­hal­tung der Ver­an­stal­tungs­re­geln hin­zu­wir­ken und Anwei­sun­gen der Ver­an­stal­ter zu beachten.
Aus­nah­me bei aus­drück­lich betreu­ten Kin­der- oder Jugendgruppen
Eine hier­von abwei­chen­de Über­nah­me der Auf­sicht durch die Ver­an­stal­ter erfolgt nur bei Ange­bo­ten oder Pro­gramm­punk­ten, die aus­drück­lich als betreu­te Kin­der- oder Jugend­grup­pe ohne Anwe­sen­heit der Sor­ge­be­rech­tig­ten aus­ge­schrie­ben oder ver­ein­bart sind. In die­sem Fall über­neh­men die Ver­an­stal­ter die Auf­sicht im ver­ein­bar­ten zeit­li­chen, räum­li­chen und inhalt­li­chen Rah­men des jewei­li­gen Angebots.
Außer­halb die­ses aus­drück­lich ver­ein­bar­ten Rah­mens, ins­be­son­de­re vor Beginn und nach Ende der Betreu­ungs­zeit sowie bei Bring- und Abhol­si­tua­tio­nen, ver­bleibt die Auf­sichts­pflicht bei den Sorgeberechtigten.
Schä­den durch teil­neh­men­de Kin­der und Jugendliche
Die Sor­ge­be­rech­tig­ten ver­pflich­ten sich, ihr Kind vor Beginn der Ver­an­stal­tung alters­ge­recht über den sorg­fäl­ti­gen Umgang mit Räu­men, Gelän­de, Aus­rüs­tung, Werk­zeu­gen, Mate­ria­li­en, Natur­flä­chen und Gegen­stän­den Drit­ter zu informieren.
Für Schä­den, die durch das teil­neh­men­de Kind vor­sätz­lich oder fahr­läs­sig ver­ur­sacht wer­den, haf­ten das Kind und/oder die Sor­ge­be­rech­tig­ten im Rah­men der gesetz­li­chen Vor­schrif­ten. Dies gilt ins­be­son­de­re bei mut­wil­li­ger Beschä­di­gung, unsach­ge­mä­ßem Gebrauch von Aus­rüs­tung, Miss­ach­tung aus­drück­li­cher Sicher­heits- oder Ver­hal­tens­an­wei­sun­gen oder bei Schä­den infol­ge unzu­rei­chen­der Beauf­sich­ti­gung durch die Sorgeberechtigten.
Schä­den durch Sor­ge­be­rech­tig­te oder Begleitpersonen
Für Schä­den, die durch Sor­ge­be­rech­tig­te, Begleit­per­so­nen oder von ihnen mit­ge­brach­te Per­so­nen vor­sätz­lich oder fahr­läs­sig ver­ur­sacht wer­den, haf­ten die­se im Rah­men der gesetz­li­chen Vor­schrif­ten. Dies gilt ins­be­son­de­re für Schä­den an Räu­men, Gelän­de, Ein­rich­tung, Aus­rüs­tung, Werk­zeu­gen, Fahr­zeu­gen, Natur­flä­chen oder Gegen­stän­den Dritter.
Mit­wir­kungs- und Informationspflichten
Die Sor­ge­be­rech­tig­ten ver­pflich­ten sich, die Ver­an­stal­ter vor Beginn der Ver­an­stal­tung über wesent­li­che Umstän­de zu infor­mie­ren, die für die siche­re Teil­nah­me des Kin­des oder den Schutz ande­rer Teil­neh­mer von Bedeu­tung sein kön­nen. Dazu gehö­ren ins­be­son­de­re gesund­heit­li­che Beson­der­hei­ten, All­er­gien, Medi­ka­men­te, bekann­te Ver­hal­tens­ri­si­ken, beson­de­rer Betreu­ungs­be­darf oder sons­ti­ge Umstän­de, die im Rah­men eines Gruppen‑, Natur- oder Out­door­an­ge­bots rele­vant sein können.
Für Schä­den, die dar­auf beru­hen, dass sol­che Anga­ben nicht, nicht voll­stän­dig oder nicht recht­zei­tig gemacht wur­den, haf­ten die Sor­ge­be­rech­tig­ten im Rah­men der gesetz­li­chen Vorschriften.
Haftpflichtversicherung
Den Sor­ge­be­rech­tig­ten wird drin­gend emp­foh­len, vor Teil­nah­me eine pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung zu prü­fen oder abzu­schlie­ßen, die auch Schä­den durch min­der­jäh­ri­ge Kin­der sowie Schä­den im Rah­men von Freizeit‑, Gruppen‑, Natur- und Out­door­ver­an­stal­tun­gen umfasst. Dies gilt auch für Schä­den, die durch die Sor­ge­be­rech­tig­ten selbst oder mit­ge­brach­te Begleit­per­so­nen ver­ur­sacht werden.
Die Teil­nah­me erfolgt in Kennt­nis die­ser Rege­lun­gen. Eine wei­ter­ge­hen­de Haf­tung nach den gesetz­li­chen Vor­schrif­ten bleibt unberührt.

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für Jugend­se­mi­na­re, r‑auszeit Eltern-Kind-Ange­bo­te, Fami­li­en­ver­an­stal­tun­gen, Work­shops und ver­gleich­ba­re Veranstaltungen

1. Geltungsbereich

Die­se AGB gel­ten für alle vom Ver­an­stal­ter ange­bo­te­nen Jugend­se­mi­na­re, r‑auszeit Eltern-Kind-Ange­bo­te, Fami­li­en­ver­an­stal­tun­gen, Work­shops, Grup­pen­an­ge­bo­te und ver­gleich­ba­ren Ver­an­stal­tun­gen mit Outdoor‑, Natur‑, Feuer‑, Grup­pen­ar­beits- oder Über­nach­tungs­ele­men­ten, soweit nicht im Ein­zel­fall etwas ande­res ver­ein­bart wurde.

Soweit für ein­zel­ne Ver­an­stal­tun­gen beson­de­re Teil­nah­me­be­din­gun­gen, Leis­tungs­be­schrei­bun­gen oder Hin­wei­se gel­ten, gehen die­se den all­ge­mei­nen Rege­lun­gen die­ser AGB vor.

2. Veranstalter

Ver­an­stal­ter ist:

Dirk Liesenfeld
Wald­sied­lung 1
14806 Bad Belzig

3. Anmel­dung und Vertragsschluss

Die Anmel­dung erfolgt durch eine voll­jäh­ri­ge Per­son in Text­form, ins­be­son­de­re über das vor­ge­se­he­ne Anmel­de­for­mu­lar auf der Website.

Bei min­der­jäh­ri­gen Teil­neh­mern erfolgt die Anmel­dung durch eine sor­ge­be­rech­tig­te Per­son. Die anmel­den­de Per­son ver­si­chert, dass das Ein­ver­ständ­nis wei­te­rer sor­ge­be­rech­tig­ter Per­so­nen, soweit erfor­der­lich, vorliegt.

Bei Eltern-Kind- und Fami­li­en­ver­an­stal­tun­gen nimmt die anmel­den­de erwach­se­ne Per­son zugleich selbst an der Ver­an­stal­tung teil, sofern nichts ande­res ver­ein­bart wurde.

Der Ver­trag kommt erst zustan­de, wenn die Anmel­dung durch den Ver­an­stal­ter schrift­lich bestä­tigt und die erfor­der­li­che Anzah­lung geleis­tet wurde.

Bei begrenz­ter Teil­neh­mer­zahl wer­den Anmel­dun­gen in der Rei­hen­fol­ge der ver­bind­li­chen Anmel­dung berück­sich­tigt. Maß­geb­lich ist der Ein­gang der ange­ge­be­nen Anzah­lung, sofern in der jewei­li­gen Aus­schrei­bung nichts ande­res gere­gelt ist.

4. Teilnahmevoraussetzungen

Teil­nah­me­be­rech­tigt sind die in der jewei­li­gen Ver­an­stal­tungs­aus­schrei­bung genann­ten Kin­der, Jugend­li­chen und Erwachsenen.

Bei rei­nen Jugend­ver­an­stal­tun­gen rich­tet sich das Teil­nah­me­al­ter nach der jewei­li­gen Aus­schrei­bung. Soweit dort nichts ande­res ange­ge­ben ist, sind die­se Ver­an­stal­tun­gen für Jugend­li­che im Alter von 13 bis 17 Jah­ren vorgesehen.

Bei Eltern-Kind- und Fami­li­en­ver­an­stal­tun­gen ist die Teil­nah­me min­der­jäh­ri­ger Kin­der oder Jugend­li­cher nur gemein­sam mit min­des­tens einer sor­ge­be­rech­tig­ten oder aus­drück­lich bevoll­mäch­tig­ten voll­jäh­ri­gen Begleit­per­son möglich.

Die beglei­ten­de erwach­se­ne Per­son bleibt wäh­rend der Ver­an­stal­tung grund­sätz­lich für das von ihr beglei­te­te Kind ver­ant­wort­lich. Dies gilt ins­be­son­de­re außer­halb ange­lei­te­ter Pro­gramm­punk­te, wäh­rend Pau­sen, Essens­zei­ten, frei­er Zei­ten, Ruhe­zei­ten und Übernachtungszeiten.

Die Lei­tung der Ver­an­stal­tung, die Anlei­tung der Pro­gramm­punk­te sowie die gesetz­li­chen Sicher­heits- und Sorg­falts­pflich­ten des Ver­an­stal­ters blei­ben hier­von unberührt.

Der Ver­an­stal­ter kann eine Anmel­dung ableh­nen, wenn wich­ti­ge Grün­de vor­lie­gen. Dies gilt ins­be­son­de­re, wenn erfor­der­li­che Anga­ben feh­len, die Ver­an­stal­tung aus fach­li­cher oder orga­ni­sa­to­ri­scher Sicht nicht geeig­net erscheint oder Umstän­de vor­lie­gen, die eine siche­re Durch­füh­rung erheb­lich erschwe­ren könnten.

5. Teil­nah­me­bei­trag und Fälligkeit

Es gilt der für die jewei­li­ge Ver­an­stal­tung aus­ge­schrie­be­ne Teilnahmebeitrag.

Anzah­lung, Rest­zah­lung und sons­ti­ge Zah­lungs­mo­da­li­tä­ten rich­ten sich nach der jewei­li­gen Ver­an­stal­tungs­aus­schrei­bung oder der Anmeldebestätigung.

Sofern nichts ande­res ver­ein­bart wur­de, ist der rest­li­che Teil­nah­me­bei­trag spä­tes­tens vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn voll­stän­dig zu zahlen.

Bei nicht recht­zei­ti­ger Zah­lung kann der Ver­an­stal­ter den Platz ander­wei­tig ver­ge­ben, sofern zuvor eine ange­mes­se­ne Zah­lungs­frist gesetzt wur­de oder die Zah­lung trotz ent­spre­chen­der Erin­ne­rung ausbleibt.

6. Rück­tritt / Stor­nie­rung durch den Teilnehmer

Ein Rück­tritt von der Anmel­dung ist in Text­form zu erklären.

Bei Rück­tritt wird eine pau­scha­lier­te Stor­nie­rungs­ge­bühr in Höhe der geleis­te­ten Anzah­lung fäl­lig bezie­hungs­wei­se einbehalten.

Dem Ver­trags­part­ner bleibt aus­drück­lich der Nach­weis vor­be­hal­ten, dass dem Ver­an­stal­ter kein oder ein wesent­lich gerin­ge­rer Scha­den ent­stan­den ist.

Kann der frei gewor­de­ne Platz ander­wei­tig besetzt wer­den, wird die Anzah­lung abzüg­lich bereits ent­stan­de­ner Kos­ten und eines ange­mes­se­nen Bear­bei­tungs­auf­wan­des erstat­tet, soweit dies im kon­kre­ten Fall mög­lich und zumut­bar ist.

Bei Nicht­an­tritt der Ver­an­stal­tung ohne vor­he­ri­ge Rück­tritts­er­klä­rung besteht grund­sätz­lich kein Anspruch auf Erstat­tung bereits gezahl­ter Beträ­ge, soweit nicht zwin­gen­de gesetz­li­che Rege­lun­gen entgegenstehen.

7. Hin­weis zum Widerrufsrecht

Soweit es sich um eine Dienst­leis­tung im Zusam­men­hang mit Frei­zeit­be­tä­ti­gun­gen han­delt und für die Ver­an­stal­tung ein spe­zi­fi­scher Ter­min oder Zeit­raum vor­ge­se­hen ist, besteht nach den gesetz­li­chen Vor­schrif­ten in der Regel kein gesetz­li­ches Widerrufsrecht.

Soll­te im Ein­zel­fall ein gesetz­li­ches Wider­rufs­recht bestehen, wird hier­über geson­dert informiert.

8. Absa­ge, Ände­run­gen und Ver­le­gung durch den Veranstalter

Der Ver­an­stal­ter ist berech­tigt, die Ver­an­stal­tung aus wich­ti­gem Grund abzu­sa­gen, zu ver­le­gen oder in zumut­ba­rer Wei­se zu ändern.

Wich­ti­ge Grün­de sind insbesondere:

* Erkran­kung oder Aus­fall der Leitung
* Unter­schrei­ten einer Mindestteilnehmerzahl
* wit­te­rungs­be­ding­te oder sicher­heits­be­ding­te Umstände
* behörd­li­che Anordnungen
* Umstän­de auf dem Gelän­de, die eine siche­re Durch­füh­rung nicht zulassen
* Aus­fall von Unter­kunft, Infra­struk­tur oder erfor­der­li­cher Ausstattung
* sons­ti­ge unvor­her­seh­ba­re Ereig­nis­se, die die Durch­füh­rung erheb­lich erschwe­ren oder unmög­lich machen

Im Fall einer Absa­ge durch den Ver­an­stal­ter wer­den bereits gezahl­te Teil­nah­me­bei­trä­ge erstattet.

Wei­ter­ge­hen­de Ansprü­che, ins­be­son­de­re Ersatz von Reise‑, Über­nach­tungs- oder sons­ti­gen Zusatz­kos­ten, bestehen nur im Rah­men der gesetz­li­chen Vorschriften.

Der Ver­an­stal­ter ist berech­tigt, ein­zel­ne Pro­gramm­punk­te aus Sicherheits‑, Wetter‑, Orga­ni­sa­ti­ons- oder Grup­pen­grün­den anzu­pas­sen, zu erset­zen oder ent­fal­len zu las­sen, sofern der Gesamt­cha­rak­ter der Ver­an­stal­tung dadurch nicht wesent­lich ver­än­dert wird.

9. Gesund­heits­an­ga­ben und Mitwirkungspflichten

Die anmel­den­de Per­son ist ver­pflich­tet, alle für die siche­re Durch­füh­rung der Ver­an­stal­tung erfor­der­li­chen Anga­ben voll­stän­dig und wahr­heits­ge­mäß zu machen.

Dies gilt bei min­der­jäh­ri­gen Teil­neh­mern ins­be­son­de­re für gesund­heit­li­che Beson­der­hei­ten, All­er­gien, Medi­ka­men­te, psy­chi­sche Beson­der­hei­ten, medi­zi­ni­sche Dia­gno­sen, Belast­bar­keit, Not­fall­kon­tak­te und sons­ti­ge Umstän­de, die für Betreu­ung, Sicher­heit oder Not­fäl­le bedeut­sam sein können.

Bei Eltern-Kind- und Fami­li­en­ver­an­stal­tun­gen gilt die­se Mit­wir­kungs­pflicht auch für teil­neh­men­de Erwach­se­ne, soweit ent­spre­chen­de Anga­ben für die siche­re Durch­füh­rung der Ver­an­stal­tung rele­vant sind.

Ände­run­gen sol­cher Anga­ben sind dem Ver­an­stal­ter unver­züg­lich mitzuteilen.

Die Teil­neh­mer bezie­hungs­wei­se die Sor­ge­be­rech­tig­ten tra­gen dafür Sor­ge, dass die teil­neh­men­den Kin­der, Jugend­li­chen und Erwach­se­nen gesund­heit­lich und emo­tio­nal zur Teil­nah­me geeig­net sind.

Der Ver­an­stal­ter kann die Teil­nah­me ableh­nen oder been­den, wenn wesent­li­che Infor­ma­tio­nen feh­len, unzu­tref­fend sind oder sich wäh­rend der Ver­an­stal­tung zeigt, dass eine siche­re Teil­nah­me nicht gewähr­leis­tet wer­den kann.

10. Über­nach­tung und Unterbringung

Die Über­nach­tung erfolgt – je nach Ver­an­stal­tung und ver­füg­ba­rer Kapa­zi­tät – im Zelt, in ein­fa­chen Schlaf­räu­men, in Gäs­te­zim­mern oder auf zuge­wie­se­nen fes­ten Schlafplätzen.

Ein Anspruch auf eine bestimm­te Über­nach­tungs­form besteht nur, wenn dies aus­drück­lich zuge­sagt wurde.

Fes­te Schlaf­plät­ze kön­nen je nach Ver­füg­bar­keit als ein­fa­che Alter­na­ti­ve zum Zelt ange­bo­ten wer­den und ver­fü­gen gege­be­nen­falls nicht über den­sel­ben Kom­fort wie eine regu­lä­re Unterkunft.

Bei Eltern-Kind- und Fami­li­en­ver­an­stal­tun­gen erfolgt die Unter­brin­gung grund­sätz­lich fami­li­en­be­zo­gen oder nach der jeweils aus­ge­schrie­be­nen Regelung.

Die Teil­neh­mer sind ver­pflich­tet, Schlaf­plät­ze, Räu­me, Gelän­de, sani­tä­re Anla­gen und Aus­stat­tung pfleg­lich zu behan­deln und die gel­ten­den Haus‑, Gelän­de- und Sicher­heits­re­geln einzuhalten.

11. Regeln, Sicher­heit und Aus­schluss von der Teilnahme

Die Teil­neh­mer sind ver­pflich­tet, die Sicher­heits­an­wei­sun­gen der Lei­tung zu beach­ten und sich so zu ver­hal­ten, dass sie sich selbst, ande­re Teil­neh­mer, die Lei­tung, Tie­re, Gelän­de, Gebäu­de und Aus­stat­tung nicht gefähr­den oder beschädigen.

Der Ver­an­stal­ter kann Teil­neh­mer, beglei­ten­de Erwach­se­ne, Kin­der, Jugend­li­che oder Fami­li­en ganz oder zeit­wei­se von der Ver­an­stal­tung aus­schlie­ßen, wenn

* erheb­li­che Regel­ver­stö­ße vorliegen,
* Anwei­sun­gen der Lei­tung wie­der­holt miss­ach­tet werden,
* ande­re Teil­neh­mer gefähr­det werden,
* wesent­li­che, für die Sicher­heit bedeut­sa­me Umstän­de ver­schwie­gen wurden,
* das Ver­hal­ten die Durch­füh­rung der Ver­an­stal­tung erheb­lich stört,
* der Ver­dacht auf Alkohol‑, Dro­gen- oder sons­ti­gen Sub­stanz­kon­sum wäh­rend der Ver­an­stal­tung besteht,
* Gewalt, Dro­hun­gen, erheb­li­che Grenz­ver­let­zun­gen oder grob respekt­lo­ses Ver­hal­ten auftreten.

Bei min­der­jäh­ri­gen Teil­neh­mern ist die sor­ge­be­rech­tig­te oder beglei­ten­de erwach­se­ne Per­son ver­pflich­tet, die wei­te­re Betreu­ung sicher­zu­stel­len und erfor­der­li­chen­falls das Kind oder den Jugend­li­chen unver­züg­lich abzu­ho­len bezie­hungs­wei­se mit ihm die Ver­an­stal­tung zu verlassen.

Bei Eltern-Kind- und Fami­li­en­ver­an­stal­tun­gen kann der Aus­schluss auch die gesam­te Fami­lie betref­fen, wenn eine siche­re oder geord­ne­te wei­te­re Teil­nah­me nicht mög­lich ist.

In einem sol­chen Fall besteht grund­sätz­lich kein Anspruch auf voll­stän­di­ge oder teil­wei­se Erstat­tung des Teil­nah­me­bei­trags, sofern der Aus­schluss aus wich­ti­gem Grund erfolgt.

12. Beson­de­re Hin­wei­se zum Veranstaltungscharakter

Die Ver­an­stal­tun­gen kön­nen Ele­men­te der Grup­pen­ar­beit, Natur­er­fah­rung, Auf­ent­halt im Frei­en, Auf­ent­halt an einer Feu­er­stel­le, ein­fa­che Über­nach­tung, kör­per­li­che Akti­vi­tät sowie ange­lei­te­te Selbsterfahrungs‑, Acht­sam­keits- oder Refle­xi­ons­ele­men­te enthalten.

Bei Eltern-Kind- und Fami­li­en­ver­an­stal­tun­gen rich­ten sich ein­zel­ne Ele­men­te aus­drück­lich an das gemein­sa­me Erle­ben von Eltern und Kindern.

Outdoor‑, Natur- und Feu­er­an­ge­bo­te sind trotz sorg­fäl­ti­ger Vor­be­rei­tung mit typi­schen Risi­ken ver­bun­den, etwa unebe­nem Gelän­de, Wit­te­rungs­ein­flüs­sen, Insek­ten, Pflan­zen, Rauch, Feu­er, Werk­zeu­gen, Holz, Stol­per­stel­len oder kör­per­li­cher Anstrengung.

Die Teil­neh­mer ver­pflich­ten sich, den eige­nen Fähig­kei­ten ent­spre­chend acht­sam mit­zu­wir­ken und die Lei­tung recht­zei­tig zu infor­mie­ren, wenn sie sich über­for­dert füh­len, gesund­heit­li­che Beschwer­den auf­tre­ten oder beson­de­re Unter­stüt­zung erfor­der­lich ist.

Die Ver­an­stal­tun­gen erset­zen kei­ne ärzt­li­che, psy­cho­the­ra­peu­ti­sche oder psych­ia­tri­sche Behand­lung, sofern dies nicht aus­drück­lich und geson­dert ver­ein­bart wurde.

Dies ent­bin­det den Ver­an­stal­ter nicht von sei­nen gesetz­li­chen Pflichten.

13. Auf­sicht bei Eltern-Kind- und Familienveranstaltungen

Bei Eltern-Kind- und Fami­li­en­ver­an­stal­tun­gen ver­bleibt die Auf­sichts­pflicht grund­sätz­lich bei der beglei­ten­den sor­ge­be­rech­tig­ten oder bevoll­mäch­tig­ten erwach­se­nen Person.

Die beglei­ten­de erwach­se­ne Per­son ist dafür ver­ant­wort­lich, dass das von ihr beglei­te­te Kind die ver­ein­bar­ten Regeln ein­hält und sich nicht unbe­auf­sich­tigt in gefähr­den­de Situa­tio­nen begibt.

Wäh­rend ange­lei­te­ter Pro­gramm­punk­te über­nimmt der Ver­an­stal­ter die fach­li­che Anlei­tung und sorgt im Rah­men sei­ner gesetz­li­chen Pflich­ten für eine siche­re Durchführung.

Eine voll­stän­di­ge Über­nah­me der Auf­sicht über ein­zel­ne Kin­der fin­det bei Eltern-Kind- und Fami­li­en­ver­an­stal­tun­gen nicht statt, sofern dies nicht aus­drück­lich und schrift­lich ver­ein­bart wurde.

14. Han­dys, elek­tro­ni­sche Gerä­te und Aufnahmen

Foto‑, Video- oder Ton­auf­nah­men durch den Ver­an­stal­ter erfol­gen nur auf Grund­la­ge einer geson­der­ten Ein­wil­li­gung oder einer sons­ti­gen zuläs­si­gen Rechtsgrundlage.

Eige­ne Foto‑, Video- oder Ton­auf­nah­men von ande­ren Teil­neh­mern sind nicht gestat­tet, sofern nicht alle betrof­fe­nen Per­so­nen bezie­hungs­wei­se bei Min­der­jäh­ri­gen deren Sor­ge­be­rech­tig­te aus­drück­lich ein­ge­wil­ligt haben.

Bei rei­nen Kin­der- und Jugend­ver­an­stal­tun­gen kann die Mit­nah­me oder Nut­zung elek­tro­ni­scher Gerä­te ein­ge­schränkt oder aus­ge­schlos­sen werden.

Bei Eltern-Kind- und Fami­li­en­ver­an­stal­tun­gen ist die Nut­zung elek­tro­ni­scher Gerä­te durch beglei­ten­de Erwach­se­ne auf das not­wen­di­ge Maß zu beschrän­ken und wäh­rend ange­lei­te­ter Pro­gramm­punk­te grund­sätz­lich zu vermeiden.

Der Ver­an­stal­ter über­nimmt kei­ne Haf­tung für Ver­lust, Beschä­di­gung oder Dieb­stahl mit­ge­brach­ter Wert­ge­gen­stän­de oder elek­tro­ni­scher Gerä­te, soweit kein vor­sätz­li­ches oder grob fahr­läs­si­ges Ver­hal­ten des Ver­an­stal­ters vorliegt.

15. Haftung

Die Haf­tung des Ver­an­stal­ters auf Scha­dens­er­satz, gleich aus wel­chem Rechts­grund, ist bei ein­fach fahr­läs­si­ger Ver­let­zung wesent­li­cher Ver­trags­pflich­ten auf den ver­trags­ty­pi­schen, vor­her­seh­ba­ren Scha­den begrenzt.

Wesent­li­che Ver­trags­pflich­ten sind sol­che Pflich­ten, deren Erfül­lung die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung der Ver­an­stal­tung über­haupt erst ermög­licht und auf deren Ein­hal­tung der Ver­trags­part­ner regel­mä­ßig ver­trau­en darf.

Im Übri­gen ist die Haf­tung des Ver­an­stal­ters bei ein­fa­cher Fahr­läs­sig­keit ausgeschlossen.

Die vor­ste­hen­den Haf­tungs­be­schrän­kun­gen gel­ten nicht bei Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit sowie bei vor­sätz­li­cher oder grob fahr­läs­si­ger Pflichtverletzung.

Die Haf­tungs­be­schrän­kun­gen gel­ten auch zuguns­ten von Mit­ar­bei­tern, frei­en Mit­ar­bei­tern, Koope­ra­ti­ons­part­nern und sons­ti­gen Erfül­lungs­ge­hil­fen des Veranstalters.

Für Schä­den, die ein min­der­jäh­ri­ger Teil­neh­mer schuld­haft ver­ur­sacht, haf­ten der Teil­neh­mer und die Sor­ge­be­rech­tig­ten im Rah­men der gesetz­li­chen Vorschriften.

Für Schä­den, die ein erwach­se­ner Teil­neh­mer schuld­haft ver­ur­sacht, haf­tet die­ser im Rah­men der gesetz­li­chen Vorschriften.

16. Datenschutz

Es gel­ten die geson­der­ten Daten­schutz­hin­wei­se des Ver­an­stal­ters in ihrer jeweils bei Anmel­dung bereit­ge­stell­ten Fassung.

Per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten wer­den nur ver­ar­bei­tet, soweit dies für Anmel­dung, Durch­füh­rung, Abrech­nung, Kom­mu­ni­ka­ti­on, Sicher­heit, Not­fäl­le oder gesetz­li­che Pflich­ten erfor­der­lich ist oder eine geson­der­te Ein­wil­li­gung vorliegt.

17. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutschland.

Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen die­ser AGB ganz oder teil­wei­se unwirk­sam sein oder wer­den, bleibt die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestim­mun­gen unberührt.

An die Stel­le der unwirk­sa­men Rege­lung tre­ten die gesetz­li­chen Vorschriften.

Soweit zwin­gen­de gesetz­li­che Vor­schrif­ten, ins­be­son­de­re ver­brau­cher­schutz­recht­li­che oder rei­se­recht­li­che Vor­schrif­ten, Anwen­dung fin­den, gehen die­se den Rege­lun­gen die­ser AGB vor.

Stand: 23.06.2026

Datenschutz

DATENSCHUTZHINWEISE

für Jugend­se­mi­na­re, r‑auszeit Eltern-Kind-Ange­bo­te, Fami­li­en­ver­an­stal­tun­gen, Work­shops und ver­gleich­ba­re Veranstaltungen

1. Verantwortlicher

Ver­ant­wort­lich für die Daten­ver­ar­bei­tung ist:

Dirk Liesenfeld
Wald­sied­lung 1
14806 Bad Belzig
Tele­fon: 033841–444980
E‑Mail: [info@praxis-belzig.de](mailto:info@praxis-belzig.de)

Ein Daten­schutz­be­auf­trag­ter ist nicht benannt.

2. Zwe­cke der Datenverarbeitung

Wir ver­ar­bei­ten per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten zum Zweck

* der Bear­bei­tung von Anfragen,
* der Anmel­dung und Durch­füh­rung der jewei­li­gen Veranstaltung,
* der Kom­mu­ni­ka­ti­on mit Teil­neh­mern, Erzie­hungs­be­rech­tig­ten und beglei­ten­den Erwachsenen,
* der Orga­ni­sa­ti­on von Anrei­se, Teil­nah­me, Ver­pfle­gung und Übernachtung,
* der Zuord­nung von Kin­dern, Jugend­li­chen, Eltern und sons­ti­gen Begleitpersonen,
* der Not­fall­vor­sor­ge und der siche­ren Durch­füh­rung der Veranstaltung,
* der Ein­schät­zung beson­de­rer Unterstützungs‑, Betreu­ungs- oder Sicherheitsbedarfe,
* der Zah­lungs­ab­wick­lung, soweit erforderlich,
* der Doku­men­ta­ti­on orga­ni­sa­to­ri­scher Abläufe,
* der Erfül­lung gesetz­li­cher Pflichten,
* sowie gege­be­nen­falls zur Gel­tend­ma­chung, Aus­übung oder Ver­tei­di­gung recht­li­cher Ansprüche.

3. Ver­ar­bei­te­te Daten

Je nach Ver­an­stal­tung ver­ar­bei­ten wir ins­be­son­de­re fol­gen­de Daten:

* Stamm­da­ten der teil­neh­men­den Kin­der oder Jugend­li­chen, ins­be­son­de­re Name und Alter,
* Stamm­da­ten und Kon­takt­da­ten der Erziehungsberechtigten,
* Stamm­da­ten und Kon­takt­da­ten teil­neh­men­der oder beglei­ten­der Erwachsener,
* Anga­ben zur fami­liä­ren oder orga­ni­sa­to­ri­schen Zuord­nung, ins­be­son­de­re wel­ches Kind von wel­cher erwach­se­nen Per­son beglei­tet wird,
* Notfallkontakte,
* orga­ni­sa­to­ri­sche Anga­ben zur Teil­nah­me, Anrei­se, Abrei­se, Ver­pfle­gung und Übernachtung,
* Anga­ben zu gebuch­ten Zusatz­leis­tun­gen oder beson­de­ren Unterbringungswünschen,
* Kommunikationsdaten,
* Zah­lungs­da­ten, soweit erforderlich,
* Anga­ben zu gesund­heit­li­chen Beson­der­hei­ten, All­er­gien, Unver­träg­lich­kei­ten, Medi­ka­men­ten oder sons­ti­gen rele­van­ten Ein­schrän­kun­gen, soweit die­se für Sicher­heit, Betreu­ung oder Not­fäl­le erfor­der­lich sind,
* sons­ti­ge Anga­ben, die die anmel­den­de Per­son frei­wil­lig mit­teilt und die für die Durch­füh­rung der Ver­an­stal­tung rele­vant sein können.

4. Rechts­grund­la­gen der Verarbeitung

Die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten erfolgt je nach Fall ins­be­son­de­re auf Grundlage

* von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Durch­füh­rung vor­ver­trag­li­cher Maß­nah­men und zur Durch­füh­rung des Vertrags,
* von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO zur Erfül­lung recht­li­cher Verpflichtungen,
* von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Wah­rung berech­tig­ter Interessen,
* sowie, soweit erfor­der­lich, von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO auf Grund­la­ge einer Einwilligung.

Berech­tig­te Inter­es­sen kön­nen ins­be­son­de­re die geord­ne­te Orga­ni­sa­ti­on und siche­re Durch­füh­rung der Ver­an­stal­tung, die Kom­mu­ni­ka­ti­on mit Teil­neh­mern, Erzie­hungs­be­rech­tig­ten und beglei­ten­den Erwach­se­nen, die Not­fall­vor­sor­ge, der Schutz der Teil­neh­mer sowie die Gel­tend­ma­chung, Aus­übung oder Ver­tei­di­gung recht­li­cher Ansprü­che sein.

Soweit Gesund­heits­da­ten oder sons­ti­ge beson­de­re Kate­go­rien per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten ver­ar­bei­tet wer­den, erfolgt dies nur, soweit hier­für eine beson­de­re Rechts­grund­la­ge nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO besteht. Dies kann ins­be­son­de­re eine aus­drück­li­che Ein­wil­li­gung sein oder, in Not­fäl­len, die Ver­ar­bei­tung zum Schutz lebens­wich­ti­ger Interessen.

5. Gesund­heits­da­ten und beson­de­re Angaben

Gesund­heits­da­ten sind beson­ders sen­si­ble per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten.

Wir erhe­ben und ver­ar­bei­ten sol­che Anga­ben nur, soweit sie für die siche­re Durch­füh­rung der Ver­an­stal­tung, die Betreu­ung, die Ein­schät­zung der Belast­bar­keit, den Umgang mit All­er­gien, Unver­träg­lich­kei­ten oder Medi­ka­men­ten oder die Not­fall­vor­sor­ge erfor­der­lich sind oder eine sons­ti­ge zuläs­si­ge Rechts­grund­la­ge besteht.

Dies kann ins­be­son­de­re Anga­ben betref­fen zu:

* All­er­gien und Unverträglichkeiten,
* Medikamenten,
* kör­per­li­chen Erkran­kun­gen oder Einschränkungen,
* psy­chi­schen Besonderheiten,
* Dia­gno­sen, soweit sie für Sicher­heit, Belast­bar­keit oder Betreu­ung bedeut­sam sind,
* beson­de­rem Unterstützungsbedarf,
* Not­fall­maß­nah­men oder Hin­wei­sen für Rettungsdienste.

Bit­te machen Sie nur sol­che Anga­ben, die für die kon­kre­te Ver­an­stal­tung tat­säch­lich rele­vant sind.

Bei Eltern-Kind- und Fami­li­en­ver­an­stal­tun­gen kön­nen ent­spre­chen­de Anga­ben sowohl für min­der­jäh­ri­ge Teil­neh­mer als auch für teil­neh­men­de oder beglei­ten­de Erwach­se­ne rele­vant sein.

6. Emp­fän­ger der Daten

Ihre Daten wer­den nur an die­je­ni­gen Stel­len wei­ter­ge­ge­ben, die sie zur Erfül­lung der genann­ten Zwe­cke benötigen.

Dies kön­nen ins­be­son­de­re sein:

* intern zustän­di­ge Personen,
* mit der Orga­ni­sa­ti­on oder Durch­füh­rung befass­te Mit­ar­bei­ter, freie Mit­ar­bei­ter, Koope­ra­ti­ons­part­ner oder Hel­fer mit ent­spre­chen­der Zugriffsberechtigung,
* Per­so­nen, die mit Betreu­ung, Anlei­tung, Ver­pfle­gung, Unter­kunft oder Orga­ni­sa­ti­on befasst sind, soweit dies für die kon­kre­te Ver­an­stal­tung erfor­der­lich ist,
* IT- und Kommunikationsdienstleister,
* Zah­lungs­dienst­leis­ter oder Ban­ken, soweit erforderlich,
* Steu­er­be­ra­ter oder Buchhaltung,
* im Not­fall medi­zi­ni­sche Stel­len, Ret­tungs­diens­te, Ärz­te oder sons­ti­ge erfor­der­li­che Hilfsdienste,
* Behör­den oder sons­ti­ge öffent­li­che Stel­len, soweit eine gesetz­li­che Ver­pflich­tung besteht.

Eine Wei­ter­ga­be erfolgt nur, soweit dies für Orga­ni­sa­ti­on, Durch­füh­rung, Sicher­heit, Abrech­nung, gesetz­li­che Pflich­ten oder berech­tig­te Inter­es­sen erfor­der­lich ist oder eine Ein­wil­li­gung vorliegt.

7. Kommunikation

Die Kom­mu­ni­ka­ti­on kann je nach Kon­takt­auf­nah­me und orga­ni­sa­to­ri­schem Ablauf per E‑Mail, Tele­fon, Post, Kon­takt­for­mu­lar oder sons­ti­gen übli­chen Kom­mu­ni­ka­ti­ons­we­gen erfolgen.

Bei der Kom­mu­ni­ka­ti­on per E‑Mail kann eine voll­stän­di­ge Ver­trau­lich­keit tech­nisch nicht garan­tiert wer­den. Bit­te über­mit­teln Sie beson­ders sen­si­ble Anga­ben nur, wenn dies erfor­der­lich ist.

Soweit für ein­zel­ne Ver­an­stal­tun­gen Mes­sen­ger, Grup­pen­kom­mu­ni­ka­ti­on oder digi­ta­le Orga­ni­sa­ti­ons­we­ge genutzt wer­den soll­ten, infor­mie­ren wir hier­über gesondert.

8. Drittlandübermittlungen

Eine Über­mitt­lung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten an Emp­fän­ger in Staa­ten außer­halb der Euro­päi­schen Uni­on oder des Euro­päi­schen Wirt­schafts­raums fin­det nur statt, soweit dies für ein­ge­setz­te Diens­te erfor­der­lich ist und die gesetz­li­chen Vor­aus­set­zun­gen hier­für erfüllt sind.

Soweit kei­ne sol­che Über­mitt­lung statt­fin­det, erfolgt kei­ne Über­mitt­lung in Drittländer.

9. Speicherdauer

Wir spei­chern per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten nur so lan­ge, wie dies für die genann­ten Zwe­cke erfor­der­lich ist oder gesetz­li­che Auf­be­wah­rungs­pflich­ten bestehen.

Daten zur Anmel­dung, Ver­trags­durch­füh­rung, Zah­lung und Abrech­nung wer­den grund­sätz­lich für die Dau­er der gesetz­li­chen Auf­be­wah­rungs­pflich­ten gespei­chert, soweit sie hier­für erfor­der­lich sind.

Orga­ni­sa­to­ri­sche Daten zur Ver­an­stal­tung wer­den gelöscht, sobald sie für Durch­füh­rung, Nach­be­rei­tung, Abrech­nung, Doku­men­ta­ti­on oder mög­li­che recht­li­che Ansprü­che nicht mehr erfor­der­lich sind.

Gesund­heits­be­zo­ge­ne Anga­ben und sons­ti­ge beson­ders sen­si­ble Infor­ma­tio­nen wer­den beson­ders zurück­hal­tend ver­ar­bei­tet und gelöscht, sobald sie für die Durch­füh­rung, Not­fall­vor­sor­ge und ange­mes­se­ne Nach­be­rei­tung der Ver­an­stal­tung nicht mehr erfor­der­lich sind und kei­ne gesetz­li­chen Auf­be­wah­rungs­pflich­ten oder berech­tig­ten Grün­de für eine wei­te­re Spei­che­rung entgegenstehen.

10. Pflicht zur Bereitstellung

Bestimm­te Anga­ben sind für Anmel­dung, Ver­trags­durch­füh­rung, siche­re Durch­füh­rung, Erreich­bar­keit und Not­fall­vor­sor­ge erforderlich.

Ohne die­se Anga­ben kann eine Teil­nah­me unter Umstän­den nicht oder nicht sicher ermög­licht werden.

Dies betrifft ins­be­son­de­re Kon­takt­da­ten, Anga­ben zu teil­neh­men­den Kin­dern, Jugend­li­chen und Erwach­se­nen, Not­fall­kon­tak­te sowie sol­che gesund­heit­li­chen oder orga­ni­sa­to­ri­schen Anga­ben, die für die kon­kre­te Ver­an­stal­tung wesent­lich sind.

Frei­wil­li­ge Anga­ben sind als sol­che zu behan­deln, soweit sie für die Teil­nah­me nicht zwin­gend erfor­der­lich sind.

11. Ein­wil­li­gun­gen und Widerruf

Soweit eine Ver­ar­bei­tung auf einer Ein­wil­li­gung beruht, kann die­se Ein­wil­li­gung jeder­zeit mit Wir­kung für die Zukunft wider­ru­fen werden.

Der Wider­ruf berührt nicht die Recht­mä­ßig­keit der Ver­ar­bei­tung, die bis zum Wider­ruf auf Grund­la­ge der Ein­wil­li­gung erfolgt ist.

Bei min­der­jäh­ri­gen Teil­neh­mern erfolgt eine erfor­der­li­che Ein­wil­li­gung in der Regel durch die sor­ge­be­rech­tig­te Per­son, soweit dies gesetz­lich erfor­der­lich ist.

12. Foto‑, Video- und Tonaufnahmen

Foto‑, Video- oder Ton­auf­nah­men durch den Ver­an­stal­ter erfol­gen nur auf Grund­la­ge einer geson­der­ten Ein­wil­li­gung oder einer sons­ti­gen zuläs­si­gen Rechtsgrundlage.

Soweit Auf­nah­men zu Dokumentations‑, Öffentlichkeits‑, Website‑, Social-Media- oder Wer­be­zwe­cken ver­wen­det wer­den sol­len, wird hier­für geson­dert infor­miert und, soweit erfor­der­lich, eine geson­der­te Ein­wil­li­gung eingeholt.

Eige­ne Foto‑, Video- oder Ton­auf­nah­men von ande­ren Teil­neh­mern sind nicht gestat­tet, sofern nicht alle betrof­fe­nen Per­so­nen bezie­hungs­wei­se bei Min­der­jäh­ri­gen deren Sor­ge­be­rech­tig­te aus­drück­lich ein­ge­wil­ligt haben.

13. Ihre Rechte

Sie haben im Rah­men der gesetz­li­chen Vor­aus­set­zun­gen ins­be­son­de­re das Recht auf

* Auskunft,
* Berichtigung,
* Löschung,
* Ein­schrän­kung der Verarbeitung,
* Datenübertragbarkeit,
* Wider­spruch gegen Ver­ar­bei­tun­gen, die auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruhen,
* Wider­ruf erteil­ter Ein­wil­li­gun­gen mit Wir­kung für die Zukunft.

Zur Aus­übung Ihrer Rech­te kön­nen Sie sich jeder­zeit an den oben genann­ten Ver­ant­wort­li­chen wenden.

14. Beschwerderecht

Sie haben das Recht, sich bei einer Daten­schutz­auf­sichts­be­hör­de zu beschweren.

Zustän­dig ist ins­be­son­de­re die Daten­schutz­auf­sichts­be­hör­de des Bun­des­lan­des, in dem der Ver­ant­wort­li­che sei­nen Sitz hat.

15. Auto­ma­ti­sier­te Entscheidungen

Eine auto­ma­ti­sier­te Ent­schei­dungs­fin­dung ein­schließ­lich Pro­fil­ing fin­det nicht statt.

16. Datensicherheit

Wir tref­fen ange­mes­se­ne tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men, um per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten gegen Ver­lust, Miss­brauch, unbe­fug­ten Zugriff, Ver­än­de­rung oder unbe­fug­te Wei­ter­ga­be zu schützen.

Der Zugriff auf per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten wird auf die­je­ni­gen Per­so­nen beschränkt, die die­se Daten zur Erfül­lung ihrer jewei­li­gen Auf­ga­ben benötigen.

17. Stand und Änderungen

Die­se Daten­schutz­hin­wei­se gel­ten in der jeweils bei Anmel­dung bereit­ge­stell­ten Fassung.

Wir behal­ten uns vor, die­se Daten­schutz­hin­wei­se anzu­pas­sen, wenn sich Abläu­fe, ein­ge­setz­te Diens­te, gesetz­li­che Anfor­de­run­gen oder orga­ni­sa­to­ri­sche Rah­men­be­din­gun­gen ändern.

Stand: 23.06.2026
Nach oben scrollen